Auszug - Gespräch zu Initiativen in der Karlsgartenstraße 6  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:49 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Frau Korte berichtet zum aktuellen Sachstand. Eine kostenfreie Nutzung durch die Schillerwerkstatt war aufgrund der vorläufigen Haushaltsordnung, die einen Verzicht auf Einnahmen verbietet, nicht möglich. Deswegen wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Volkshochschule, der Schillerwerkstatt und den Stadtteilmüttern erarbeitet.

Frau Korte legt die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung dar. Die Volkshochschule entwickelt an dem Standort Karlsgartenstraße ein Beratungszentrum, das sich auch mit Angeboten hin zum Stadtteil öffnet. Der Verein Schillerwerkstatt führt das von dem Träger Vielfalt e.V. begonnene “Demokratieprojekt im Schillerkiez“ bis 31.12.2022 fort. Die Stadtteilmütter führen in Neukölln neben der regelhaften Förderung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zusätzlich noch ein Querschnittsprojekt zu diversen gesellschaftspolitischen Themen durch. Die Projektarbeit der zivilgesellschaftlichen Kooperationspartner unterstützt die politische, sozialräumlich orientierte Bildungsarbeit der Volkshochschule im Sinne des Erwachsenenbildungsgesetzes. Gleichzeitig wirken beide Träger in den Sozialraum hinein und können zur Erfüllung ihrer Aufgabe wiederum mit anderen Trägern kooperieren und Angebote in den Räumen des Vorderhauses erbringen. Nach Maßgabe dieser Kooperationsvereinbarung wird zuvor mit der Volkshochschule abgestimmt, welche Initiativen ebenso an dem Standort in ihrer Tätigkeit kooperieren dürfen. Über die inhaltliche Arbeit und gemeinsame Kooperation findet ein dialogischer Austausch statt. Da die Räumlichkeiten am Standort für die Nutzung als Beratungszentrum noch baulich verändert werden müssen, ist die Zusammenarbeit im Sinne dieses Kooperationsvertrags als eine befristete Erprobungsphase dieser trilateralen Kooperation an einem Ort zu verstehen. Konzeptionell soll dieser Ort als Beratungszentrum der Volkshochschule Neukölln im 2. Halbjahr 2022 baulich ertüchtigt werden, in dem die Bildungs- und Weiterbildungsberatung der Volkshochschule Neukölln und von Kooperationspartnern ab voraussichtlich 2023 gebündelt angeboten werden soll. In Umsetzung des Erwachsenenbildungsgesetzes kooperiert die Volkshochschule als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung mit der Schillerwerkstatt und den Stadtteilmüttern, um die Ziele der Erwachsenenbildung möglichst effektiv zu verfolgen. In der Rollenteilung der Kooperation übernimmt die Volkshochschule das Vorhalten der Raumressource, die Beratung der anderen Kooperationspartner zur fachlichen Arbeit bzw. Unterstützung dieser mit zusätzlichen passgenauen Kursen für die Zielgruppe. Die Schillerwerkstatt fungiert als Bindeglied zu den Initiativen und Trägern, die im Sinne des Bildungsauftrages der Volkshochschule gemeinsam vor Ort offene, niedrigschwellige und interkulturell übergreifende Angebote insbesondere politischer Bildung, integrativer Arbeit sowie Information, Beratung oder Bildung für Menschen mit Migrationshintergrund machen. Die Stadtteilmütter führen ihre bisherigen Bildungsangebote mit den bekannten Kooperationspartnern fort und bieten einen niedrigschwelligen pädagogischen Anlaufpunkt („offenes Elterncafé“) an. Alle in die Kooperation einzubeziehende Angebote, Projekte oder selbständigen Projektteile müssen mit diesem Vertrag und den Zielen des Erwachsenenbildungsgesetzes im Einklang stehen, müssen sich schwerpunktmäßig an Menschen im Bereich zwischen Hasenheide, Bezirksgrenze, S-Bahn-Ring und Karl-Marx-Straße wenden und sollen sich an Personen ab 16 Jahren richten; Angebote für die Karlsgartenschule (Grundschule) können aufgrund der räumlichen Nähe hiervon ausgenommen werden. Die Angebote und Projekte dürfen über reine Unkostenbeiträge hinaus kein Entgelt beanspruchen. Die Volkshochschule prüft alle Angebote, Projekte oder selbständige Projektteile der zivilgesellschaftlichen Kooperationspartner oder mit ihnen kooperierender Dritter vorab auf Entsprechung mit den genannten Zielen, sofern sie Teil der Kooperation werden sollen. Initiativen, Einzelpersonen oder Vereine können an dem Standort mit den Kooperationspartnern kooperieren, soweit eine Prüfung durch die Volkshochschule eine Entsprechung mit den Zielen ergeben hat. Die Schillerwerkstatt nimmt dafür entsprechende Bewerbungen entgegen, sichtet diese und legen sie der Volkshochschule zur Prüfung vor. Die Stadtteilmütter führen bei neuen Kooperationspartnern, die sie an dem Projektstandort einbinden wollen, ebenso eine Prüfung mit der Volkshochschule durch. Die Kooperationsvereinbarung gilt für den Zeitraum vom 03.03.2022 bis 31.08.2022. Sofern die Volkshochschule vor Laufzeitende erklärt, keine Änderung der vertraglich geregelten Nutzung ab dem 01.09.2022 vorzunehmen, wird die Kooperation bis 31.12.2022 weitergeführt. Nach erfolgter baulicher Ertüchtigung kann nach den Erfahrungen der modellhaften Kooperation ein weiteres Kooperationsprojekt am Standort entstehen. Jeder Kooperationspartner der Schillerwerkstatt oder der Stadtteilmütter kann ebenso nach Absprache mit der Volkshochschule, nach Verfügbarkeit und nach Abschluss eines Schlüsselvertrages mit der Volkshochschule einen Schlüssel erhalten. Damit wurde trotz der vorläufigen Haushaltswirtschaft ein Modell gefunden, wie in den kommenden Monaten eine Zusammenarbeit in der Karlsgartenstraße und eine weitere Öffnung des Vorderhauses in den Sozialraum möglich ist. Auch nach Ablauf der Kooperationsvereinbarung und dem Einzug der Volkshochschule ist dem Bezirksamt daran gelegen, dass das Haus für Initiativen aus dem Sozialraum erhalten bleibt. Abschließend verweist Frau Korte auf die Berliner Engagementstrategie und hofft für die Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft am Ort. Herr Schulze begrüßt die Entwicklung. Herr Zambrano von der Schillerwerkstatt stellt sich vor. Er sieht sich als Kommunikationsbrücke zwischen Initiativen und Verwaltung. Er hat heute die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Er freut sich, dass es auch nach Ablauf der Kooperationsvereinbarung Räume für die Initiativen geben soll. Das hatte Frau Korte auch bereits am 15.12. beim Runden Tisch betont. Das bisherige Angebot war breiter, als es die Vereinbarung vorsieht. Es sind aber Ausnahmen möglich. Er betont, dass die Entwicklung ein positives Zeichen für das starke zivilgesellschaftliche Engagement im Kiez ist. Aktuell gibt es noch keine Angebote im Haus, das wird sich aber ändern, wenn die Kooperationsvereinbarung in Kraft ist. Dem Bezirksamt wurde eine Liste der bisherigen Nutzer*innen übermittelt, die jetzt zeitnah durch das Bezirksamt und die Schillerwerkstatt geprüft werden. Das gemeinsame Ziel ist, gemeinsam eine Grundlage für die weitere Entwicklung des Hauses zu entwickeln. Dafür sollten auch die Erfahrungen der Initiativen genutzt werden. Frau Haarmann vom Migratinnen-Verein bedauert, dass seit Mitte Dezember letzten Jahres keine Nutzung möglich war. So habe es einen Bruch in der Arbeit gegeben. Sie würde gern am 12. März das Haus für eine Theater-Aufführung nutzen und hofft auf den schnellen Abschluss eines Kooperationsvertrags. Die Arbeit wird zur Zeit online und z.T. in Räumen in Kreuzberg fortgesetzt. Sie freut sich, dass es jetzt eine Lösung gibt und auf die zukünftige gemeinsame Arbeit mit der Volkshochschule. Frau Güler-Selek bedankt sich bei Frau Korte für die Erarbeitung des Kooperationsvertrags und erkundigt sich, ob der Frauenverein von der Altersgrenze (> 16 Jahre) betroffen ist, wenn weil bei den Veranstaltungen auch Kinder dabei sind. Sie erkundigt sich, ob Kooperationspartner*innen Schlüssel erhalten, welche Räumlichkeiten künftig genutzt werden können und welche Initiativen für Kooperationsvereinbarungen infrage kommen. Frau Korte freut sich, dass Herr Zambrano den Vertrag unterschrieben hat und freut sich auf die Zusammenarbeit. Wichtig ist, dass gemeinsam eine Lösung gefunden wurde. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die Aufführung am 12.3. stattfinden kann. Sie verweist nochmals darauf, dass das Erwachsenenbildungsgesetz die Grundlage und den Zweck der Kooperationsvereinbarung bildet. Selbstverständlich dürfen auch Kinder mitgebracht werden. Es wird nur grundsätzlich keine Angebote geben, die sich explizit an Kinder richten. Viele weitere Fragen z.B. zur künftigen Nutzung können erst nach Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung beantwortet werden. Frau Reichenbach ist positiv überrascht, wie schnell die Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde und freut sich über den versöhnlichen Ton. Sie erkundigt sich, wie viele der bisherigen Nutzer*innen sich nicht an die unmittelbare Nachbarschaft richten. Herrn Sahin begrüßt die Kooperationsvereinbarung, auch wenn er bedauert, dass einige Initiativen nicht mehr zum Zuge kommen. Er erkundigt sich, welche Initiativen aus welchem Grund nicht mehr zum Zuge kommen. Herr Dehne erschließt sich nicht, warum kein Nutzungsvertrag geschlossen werden konnte. Er erkundigt sich, ob es eine Einzelfallprüfung im Sinne von § 89 LHO gab. Er fragt, warum von allen Initiativen gerade diese zwei ausgewählt und die anderen ausgeschlossen wurden und wie die Räumlichkeiten künftig genutzt werden sollen. Herr Schulze erkundigt sich, ob es Kontakt zu Frau Blumenthal gibt, um eine mögliche Angebotslücke in der Jugendarbeit zu schließen. Frau Korte erläutert, dass die Angebote von 17 Initiativen im Hinblick auf die künftige Zielsetzung des Hauses noch überprüft werden müssen. Wegen des Ziels der Erwachsenenbildung wird es grundsätzlich keine Angebote für Jugendliche im Haus geben. Mit Frau Blumenthal gibt es diesbezüglich Kontakt. Frau Simon betont, dass die Prüfung des § 89 LHO tatsächlich ergab, dass der Abschluss eines Nutzungsvertrags im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft nicht möglich war. Die jetzige Lösung ist ein gangbarer Weg. Der Zeitraum bis 31.8.22 wurde deswegen gewählt, weil ab Herbst 2022 der Umbau des Erdgeschosses zu einem Beratungszentrum beginnen soll. Das halbe Jahr soll genutzt werden, um die Zeit während des Umbaus und danach gemeinsam zu planen. Die beiden Träger wurden auswählt, um Vereinbarungen mit den anderen Initiativen zu erarbeiten, weil sie bereits über eine Förderung verfügen und weil ihr Angebot der Zweckbindung des Hauses entspricht. Herr Dehne kann noch immer keine Kriterien für die Auswahl der beiden Träger erkennen. Frau Simon erklärt, dass die beiden Partner*innen auch Verantwortung übernehmen, z.B. was eine Haftpflichtversicherung angeht. Die Kooperationsvereinbarung ermöglicht es auch anderen Initiativen, einen Schlüsselvertrag zu erhalten, wenn sie den Zielen des Hauses entsprechen. Ein Schlüsselvertrag ist aber keine Kooperationsvereinbarung. Frau Klein dankt der Verwaltung für die Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung und schlägt vor, sich auch künftig im Ausschuss mit dem Thema Erwachsenenbildung zu beschäftigen. Frau Korte ist zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit positiv verlaufen wird und wird selbstverständlich im Ausschuss dazu berichten. Frau Haarmann lädt den Ausschuss zur geplanten Aufführung am 12.3. ein.


 
 

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