Auszug - B-Plan XIV-274 "Waßmannsdorfer Dreieck" Geltungsbereichserteilung  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 12.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Borowski stellt den Grund für die Notwendigkeit der B-Planaufteilung dar, die in einem Verdacht von Altlasten (Kiesgrube) liegt

Herr Borowski stellt den Grund für die Notwendigkeit der B-Planaufteilung dar, die in einem Verdacht von Altlasten (Kiesgrube) liegt.

 

Von Frau Gloeden bzw. ihrem Sohn werden Unterlagen über eine Bohrung aus den 60er Jahren und deren amtliches Ergebnis an einzelne Mitglieder ausgegeben. Der Verwaltung würde dieses seit kurzer Zeit vorliegen. Eine Aufteilung der B-Pläne ist nach ihrer Ansicht nicht notwendig.

 

Zum weiteren Verfahren stellt Herr BzStR Blesing klar, dass die Aufteilung des B-Plans von der Verwaltung mit Kenntnisstand im Herbst 2007 betrieben wurde und dann das Bezirksamt am 04.12.2007 darüber beschlossen hat. Der Ausschuss nimmt an dieser Stelle die Entscheidung des Bezirksamtes nur zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis, wobei sich die CDU-Fraktion kritisch zum Verfahren äußert.

 


 
 

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