Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.01.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße / Sonnenallee

Am 27.02.2022 findet das 1. Treffen im neuen Beteiligungsformat statt. Das sog. FORUM bildet hierfür die Plattform. Herr Groth erläutert kurz die Hintergründe, die zum neuen Anlauf für die Beteiligung der Bürger*innen geführt haben. Der Einladungsflyer wird noch auf der Ausschusswebseite gestellt und durch das BVV-Büro verteilt (Bitte von Frau Jahke). Neben den Informationen im Internet werden im Sanierungsgebiet ganz klassisch Flyer verteilt. Es ist gleichwohl klar, dass nicht alle Bewohner*innen erreicht werden können. Ein mehrsprachiges Format ist bisher nicht geplant. (Nachfragen Herr Stemmermann).

 

Mieter*innenberatung

Die durch den Bezirk angebotene, kostenlose und unabhängig tätige Mieter*innenberatung wurde vergangenes Jahr neu ausgeschrieben und kürzlich vergeben. Die bisher beauftragten Akteure werden auch künftig die Beratungsleistungen im Bezirk anbieten. Auf der Webseite des Stadtentwicklungsamtes ist über eine interaktive Karte die jeweils zuständige Beratungsstelle für die eingegebene Neuköllner Adresse ermittelbar.

 

Untersuchungen

Mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen konnte der Bezirk noch vier kleinere Studien / Projekte beauftragen. Hierbei handelt es sich um die Biotoptypenkartierung für die ehemalige Außenstelle der Carl-Legien-Schule am Dammweg, eine Grundlagenermittlung für die Fortschreibung des Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts (IFEK), eine Konzeptstudie für den ruhenden Verkehr in der Hufeisensiedlung und ein Projekt, wie verkaufswillige Hauseigentümer in Milieuschutzgebieten proaktiv angesprochen und begleitet werden können.

 

Obsoleszenzfeststellung

Herr Groth erläutert die Gründe, die hinsichtlich der Ausweisung der Art der baulichen Nutzung im Baunutzungsplan (reines Arbeitsgebiet) im Gebiet Grenzallee / Naumburger Straße zur Funktionslosigkeit geführt haben. In künftigen Verwaltungsverfahren ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Weitere Informationen und Einzelheiten dazu können der Bezirksamtsvorlage entnommen werden, die auf der Ausschusswebseite des Stadtentwicklungsamtes zur Verfügung steht.

 

B-Plan 8-73 (ehem. Geyer-Werke)

Herr BzStR Biedermann berichtet, dass das Verfahren bereits seit Mitte 2016 andauert. Das Bezirksamt hat auf Grundlage der Planungen der Buwog die Aufstellung des o.a. B-Plans beschlossen. Im Laufe des Verfahrens ist frühzeitig über die Planungen informiert worden. Vom 22.11.2021 bis 22.12.2021 lag nun der Bebauungsplanentwurf (Ergebnis der Abstimmungen und Abwägungen im Laufe des Verfahrens) öffentlich aus (im Bezirksamt wie auch online einsehbar) und es konnten Nachfragen gestellt werden. Es sind insgesamt 16 Stellungnahmen eingegangen und werden nun ausgewertet und in die Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange einbezogen. Das Ergebnis dieser Auswertung wird dann der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies ist für dieses Jahr geplant.

 

Sachstand Vorkaufsrecht

Herr BzStR Biedermann spricht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.11.2021 an. Im Kern geht es um die Auslegung des Wortlautes eines Tatbestandes, der die Ausübung des Vorkaufsrechts ausschließen kann (§ 26 Nr. 4 BauGB). Dieser Ausschlusstatbestand wird in der weit überwiegenden Zahl der Fälle einer Ausübung entgegenstehen.

Die Gerichtsentscheidung hat die Verwaltung gezwungen, das Prüfverfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts grundlegend umzugestalten. Es ist von nun an zu prüfen, ob ein Grundstück entsprechend „den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist“ (§ 26 Nr. 4 BauGB) und keine Missstände oder Mängel vorliegen (im Sinne des § 177 Abs. 2 u. 3 Satz 1 BauGB). Konkret bedeutet das derzeit eine Prüfung auf Leerstand, Ferienwohnungen, möblierte Appartements, ungenehmigte Nutzungen bzw. Veränderungen, Missstände und Mängel. Erfahrungsgemäß werden unter diesen Umständen nur sehr vereinzelt Vorkäufe möglich sein.

Das Instrument des Vorkaufs ist nur durch den Gesetzgeber zu retten. Die Bauministerkonferenz hat sich mehrheitlich bereits dafür ausgesprochen eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten. Durch das Land Berlin wurde zudem ein Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht.

 

Umwandlungsverordnung

Nachdem die erste Verordnung des Senates (welche die Aufteilung von Miet- in Eigentumswohnungen in ganz Berlin grundsätzlich verboten hatte) aufgrund einer nicht rechtskonformen Veröffentlichung von Kammergericht für unwirksam erklärt wurde (Begründung dazu erst eine Woche später veröffentlicht), wurde die Umwandlungsverordnung neu erlassen. Diese Verordnung wurde rechtssicher gemeinsam mit der Begründung veröffentlicht. Es zeichnet sich leider ab, dass die versagten Umwandlungen in der Phase zwischen den beiden Veröffentlichungen wohl genehmigt werden müssen.

 

Milieuschutzgebiete Nachuntersuchungen

Im Auftrag des Bezirksamtes wird erstmalig überprüft, ob die Voraussetzungen für die fünf im Jahr 2016 festgesetzten sozialen Erhaltungsgebiete (Milieuschutzgebiete) weiterhin vorliegen. Dazu wurden Fragebögen an zufällig ausgewählte Haushalte in den fünf Gebieten verschickt. Derzeit laufen die Auswertungen. Die Ergebnisse werden im Ausschuss vorgestellt.

 

Milieuschutzbeirat

Der in der vergangenen Wahlperiode ins Leben gerufene Milieuschutzbeirat muss durch die BVV neu gewählt werden. Die bisherigen Mitglieder begrüßen eine Fortsetzung. Das Büro von Herrn BzStR Biedermann wird sich an die Fraktionsbüros und die zivilgesellschaftlichen Akteure wenden und die Neuwahl des Beirats vorbereiten.

 

Okerstraße

Am 29.12.2021 sind von einem Mehrfamilienhaus Ziegelsteine auf den Gehweg gefallen. Ursache wird ein Wasserschaden im Dachstuhl sein, durch welchen die Holzbalken faulen und sich deshalb die Steine vom Dachsims gelöst haben. Es kam zum Glück zu keinen Personenschäden. Der Gehweg vor dem Haus wurde provisorisch abgesperrt und das Haus selbst bauordnungsrechtlich gesperrt. Am Folgetag wurden die Absperrungen erweitert und das Haus weiterhin gesperrt. Die Mieter*innen konnten bei Freunden, Bekannten bzw. Familienangehörigen unterkommen. Am gestrigen Tag war ein Prüfingenieur vor Ort, um die Schäden zu begutachten. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

High-Deck-Siedlung

Die bisher zur Vonovia gehörenden Wohnungen sind mit dem 01.01.2022 auch tatsächlich wieder in öffentlichen Besitz (HOWOGE) übergegangen.


 
 

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