Auszug - Erhaltungsverordnung Ortskern Rudow (Es wurde jeder Fraktion ein Exemplar zur Verfügung gestellt.)  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Morsbach begrüßt die Ausschussmitglieder, Herrn Dr

Herr Morsbach begrüßt die Ausschussmitglieder, Herrn Dr. Henke und Herrn Augustin von der HEAG GmbH zum TOP 2 und die Mitarbeiter der Verwaltung, stellt fest, dass die Einladung den Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung.

 

 

Herr BzStR Blesing trägt vor, dass die Erhaltungsverordnung am 29.11.2007 in der Seniorentagesstätte Rudow vorgetragen wurde, um mit den Anwohnern in einen Dialog zu treten. Herr Borowski führt weiter aus, dass der Ausschuss am 13.02.2007 die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung beschlossen hatte. Daraufhin wurde in Zusammenarbeit mit einem Projektbüro dieser Entwurf einer Erhaltungsverordnung aufgestellt. Ziel ist es, bestimmte gestalterische Aspekte, die ansonsten nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig wären (wie z.B. Fenster), beeinflussen zu können. Alt-Rudow gilt als städtebaulich funktionierendes Zentrum, was in seiner Ursprünglichkeit so auch weiterentwickelt werden soll. Es gilt als historisch gewachsenes Dorf. Von der Erhaltungsverordnung sind natürlich die Grundstückseigentümer vorrangig belastet, die nun eine Reihe baulicher Maßnahmen zur Genehmigung vorlegen müssen. Die Erhaltungsverordnung hat nichts mit der Straßenbaumaßnahme Alt-Rudow zu tun. Derzeit wertet die Verwaltung die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aus und wird diese dann auch dem Ausschuss vorlegen. Es ist nun geplant, dass das Bezirksamt einen Beschluss über die Erhaltungsverordnung fasst und diesen dann der Bezirksverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung weiterleitet. Angestrebt ist eine Befassung der Gremien noch vor der Sommerpause. Der Verordnung selbst liegt ein Gutachten zugrunde, das für die Mitarbeiter der Stadtplanung als eine Richtschnur für ihre Entscheidungen dient.

 

Es ergeht die Bitte von der Verwaltung, dass sich die Ausschussmitglieder bereits mit der Erhaltungsverordnung beschäftigen, damit in einer der nächsten Sitzungen qualifiziert diskutiert und dann auch beschlossen werden kann.

 


 
 

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