Auszug - Wahl einer Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 23.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
2362/XX Wahl einer Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss


Frau Melina Rademacher hat ihr Mandat als stellvertretende Bürgerdeputierte vorzeitig niedergelegt.

 

Dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss gehören u. a. gemäß § 35 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBl. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) als stimmberechtigte Mitglieder sechs Bürgerdeputierte an.

 

Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes (hier Verwaltungsbezirk Neukölln) wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Der HVD Berlin-Brandenburg hat Frau Marie Gabaud als Nachfolgerin von Frau Melina Rademacher benannt. Da die Position der Bürgerdeputierten aktuell nicht besetzt ist, wird Frau Gabaud als Bürgerdeputierte vorgeschlagen.

 

Bürgerdeputierte

 

Marie Gabaud

(„HVD Berlin-Brandenburg“)

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Vorlage zur Wahl wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN bei Enthaltung der AfD-Neukölln und der Gr. FDP zugestimmt.


 
 

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