Auszug - Wahl einer Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss
Frau Melina Rademacher hat ihr Mandat als stellvertretende Bürgerdeputierte vorzeitig niedergelegt.
Dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss gehören u. a. gemäß § 35 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBl. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) als stimmberechtigte Mitglieder sechs Bürgerdeputierte an.
Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes (hier Verwaltungsbezirk Neukölln) wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Der HVD Berlin-Brandenburg hat Frau Marie Gabaud als Nachfolgerin von Frau Melina Rademacher benannt. Da die Position der Bürgerdeputierten aktuell nicht besetzt ist, wird Frau Gabaud als Bürgerdeputierte vorgeschlagen.
Bürgerdeputierte
Marie Gabaud („HVD Berlin-Brandenburg“)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Wahl wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN bei Enthaltung der AfD-Neukölln und der Gr. FDP zugestimmt. |
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