Auszug - Friedhofsentwicklungsplan  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 24.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Biele erläutert, dass das Thema bereits im Herbst 2007 den Ausschuss beschäftigt hat, er aber den Eindruck habe, dass die Konsequenz aus diesem Plan nicht allen Bezirksverordneten gegenwärtig ist

Herr Biele erläutert, dass das Thema bereits im Herbst 2007 den Ausschuss beschäftigt hat, er aber den Eindruck habe, dass die Konsequenz aus diesem Plan nicht allen Bezirksverordneten gegenwärtig ist. Herr BzStR Blesing führt weiter aus, dass die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Bezirke schriftlich aufgefordert hat, nun alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des FEP im Bezirk einzuleiten.

 

Neben der flächenmäßigen Ausdünnung einiger Friedhöfe, die kaum von den Nutzern bemerkt werden wird, ist die Aufgabe des Urnenhains auf dem Parkfriedhof wohl die einschneidenste Maßnahme. Langfristig werden Urnenbestattungen im Parkfriedhof nur noch auf dem Erdbestattungsteil möglich sein. Ab Beschluss des Bezirksamtes bzw. der Bezirksverordnetenversammlung wird es auf dem Urnenhain keine neuen Bestattungen geben, sehr wohl kann aber eine Zubelegung bei Familiengrabstellen erfolgen. Im Extremfall stellt es sich also so dar, dass kurz vor der 20-jährigen Liegefrist einer Familiengrabstelle eine Zubelegung erfolgt, die dann wieder eine 20-jährige Liegefrist auslöst.

 

Herr BzStR Blesing bittet alle Fraktionen, im Kontakt mit dem Bürger gegen unnötige Ängste oder Befürchtungen aufklärend tätig zu werden. Die Entscheidungen müssen jetzt getroffen werden, damit langfristig eine Veränderung eintreten kann.

 

Frau Lohff fügt hinzu, dass bei dem Bürger für die Verdichtung der Friedhofsflächen auch unter Hinweis der vielen großen ungepflegten Leerflächen geworben werden kann. Frau Kreß weist auch auf die alternativen Möglichkeiten bei Bestattungen und den Prozess des Umdenkens hin.

 

Zeitschiene:

 

Start – BVV Beschluss und Bekanntmachung

Nach Beschluss der BVV muss die konkrete Umsetzung des FEP gem. § 2 der Berliner Friedhofsordnung bekannt gemacht werden. Damit beginnen dann auch die Maßnahmen und Verfahren zur Schließung von Abteilungen bzw. möglichen Nutzungsänderungen.

 

sofort

Sofort werden ausschließlich nicht pietätsbefangene Flächen wie Wege, Lagerplätze, Unterkünfte oder Vegetationsflächen anderen Nutzungen zugeführt bzw. als Friedhofsfläche entwidmet. Und in den Abteilungen, die durch den FEP betroffen sind, werden keine neuen Bestattungen mehr durchgeführt. Es sei denn es handelt sich um Zubelegung von Wahlgrabstätten.

 

bis zu 20 Jahren

Es wird in Neukölln derzeit über keinerlei Umbettungen nachgedacht. Für Erd- und Urnen-Reihengrabstätten sowie Urnengemeinschaftsgrabstätten bedeutet dies, dass diese Gräber noch bis zu 20 Jahren erhalten bleiben und erst nach Ablauf der Ruhefrist geräumt werden.

 

bis zu 40 Jahren

Bei Wahlgrabstätten bedeutet dies, dass hier, wenn noch eine Zubelegung in dem Grab möglich ist, diese noch bis zum Ablauf der Ruhefrist erfolgen kann. Was bei einer Wahlgrabstätte eine Verlängerung um weitere 20 Jahre bedeutet; also könnte bei einem solchen Fall das Grab noch 40 Jahre bestehen.

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen