Auszug - Mülleimer mit Kippenbehältern am „großen Spielplatz“ im Ortolanweg/Möwenweg aufstellen  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Grünflächenausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Schloss Britz - Freilichtbühne
Ort: Alt-Britz 73, 12359 Berlin
2252/XX Mülleimer mit Kippenbehältern am „großen Spielplatz“ im Ortolanweg/Möwenweg aufstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUGrünflächen
Verfasser:Förster, ChristopherScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die antragsstellende Fraktion begründet den Antrag.

Die Verwaltung berichtet, der Bereich Spielplatz im Straßen- und Grünflächenamt ist bzgl. der Vermüllung sensibilisiert worden. Auch die für den Bezirk tätige Firma wurde bereits angesprochen und wir sind hier im Austausch über die Müllmengen und besondere Vorkommnisse. Dies ist allerdings auch gängige Praxis und gilt für alle öffentlichen Spielplätze im Bezirk.

Weiterhin hat der Fachbereich bereits Kontakt zur BSR aufgenommen mit der Bitte, an den Eingängen und im näheren Umfeld Abfallbehälter mit „Ascher“ anzubringen. Die BSR prüft bei solchen Anfragen einige Zeit das tatsächliche Müllaufkommen und hat dem Grünflächenamt leider eine abschlägige Antwort gegeben, da es vor Ort im Straßenland sehr wenig Müllaufkommen gibt. Der Wunsch, auf den Zuwegungen zum Spielplatz ein Rauchverbot klar auszuschildern, ist jedoch nicht erfüllbar. Im öffentlichen Raum, und dazu gehören auch öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, ist das Rauchen grundsätzlich nicht verboten. Ein Rauchverbot kann hier nur anlassbezogen, wie z.B. während der Reparatur einer Gasleitung, ausgesprochen werden. Ansonsten bedarf es einer Allgemeinverfügung, um dieses „Grundrecht“ einzuschränken, was eben nicht so einfach zu begründen ist.

Möglich ist allerdings, an den Eingängen und auf dem Kinderspielplatz mit Schildern auf ein Rauchverbot auf dem Kinderspielplatz hinzuweisen. Denn auf Kinderspielplätzen besteht ein grundsätzliches Rauchverbot zum Schutz der Kinder. Aber selbst Eltern, die mit ihren Kindern auf den Kinderspielplatz gehen, lassen sich davon nicht abhalten und reagieren nicht immer verständnisvoll, wenn sie darauf angesprochen werden, dass das Rauchen auf einem Kinderspielplatz verboten ist und erst recht das Austreten der Kippen auf dem Boden, wo Kinder diese aufheben und in den Mund stecken könnten. Sprich Schilder sind, wie schon so oft gesagt, nur für die Bürger sinnvoll, die diese eigentlich nicht brauchen, weil sie sich sowieso schon daranhalten.

Diese Schilder hätten also nur einen Sinn, wenn es auch die Möglichkeit gäbe, diese Maßnahme zu kontrollieren und zu ahnden. Die Ressourcen des Ordnungsamtes sind (auch schon vor Corona) sehr beschränkt und entsprechende Aktivitäten deshalb wenig nachhaltig. Sinnvoll wäre es natürlich, da dies nicht nur zum Wohle der Kinder erstrebenswert wäre, sondern auch wegen der weiterhin zunehmenden Waldbrandgefahr. Seit 2019 gibt es zu wenig Regen, die Böden sind ausgetrocknet und der Grundwasserspiegel sinkt. Die Pflanzen leiden unter dem Wassermangel anhaltend und produzieren vermehrt trockenes Laub, das sich schnell entzünden kann.

Nach kurzer Diskussion wird von der CDU der Antrag zurückgestellt.


 
 

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