Auszug - Feststellung der Anwesenheit
Der Ausschussvorsitzende stellt die die virtuelle Anwesenheit der Ausschussmitglieder fest und weist die Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass ihr persönliches Stimmverhalten binnen 24 Stunden an das BVV-Büro zu übermitteln ist, damit die Abstimmungen gültig sind. |
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