Auszug - Friede, Freiheit und keine Diktatur  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:56 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
2255/XX Friede, Freiheit und keine Diktatur
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-NeuköllnVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Lüdecke, AndreasPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


Der stellv. Vorsitzende gibt dem Bezirksverordneten Schröter zur Begründung des Antrages 2255/XX „Friede, Freiheit und keine Diktatur“ das Wort. Dieser trägt eine umfangreiche Erklärung zum Antrag vor.

Frau Lanske verweist auf die zahlreichen Ausführungen von Herrn Schröter in den vergangenen Ausschusssitzungen und den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und macht deutlich, dass dies und der in Rede stehende Antrag im negativen Sinne alles übertrifft, was sie in den vergangenen 21 Jahren erlebt hat.

Nachdem Herr Freitag feststellt, dass die Ausführungen in dem vorliegenden Antrag voller paranoider Äußerungen sind, weist Herr Posselt Herrn Schröter darauf hin, dass nur, weil er die Realität nicht wahrzunehmen vermag, sie doch trotzdem da ist.

Auch Frau Gebhardt muss feststellen, dass Herr Schröter offensichtlich nicht auf dem aktuellen Informationsstand hinsichtlich der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist, denn seine Erklärung im Rahmen der Antragsstellung ist voller fehlerhafter Aussagen. Im Übrigen empfindet sie es als anmaßend die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt und Pandemiestab sowie den an ihrer Spitze stehenden Bezirksstadtrat anzugreifen. Eine Entschuldigung wäre hier mehr als angebracht.

Anschließend macht Frau Künning deutlich, dass der Antragsinhalt auch aus ihrer Sicht hochgradig peinlich ist.

Abschließend betont der stellvertretende Ausschussvorsitzende, dass das was Herr Schröter dem Gesundheitsausschuss in den letzten Jahren zugemutet hat aus seiner Sicht „das Letzte“ ist. Herr Schröter bittet darum im Protokoll festzuhalten, dass er sich durch die Äußerungen des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden beleidigt fühlt. An dieser Stelle teilt Frau Lanske mit, dass Herr Koglin auch im Namen der CDU Fraktion gesprochen hat.

Um der Diskussion ein Ende zu setzen, bittet Frau Gloeden darum, über den in Rede stehenden Antrag abzustimmen.

Zunächst informiert Herr BzStR Liecke jedoch noch darüber, dass der Berliner Senat am heutigen Tag umfangreiche Lockerungen hinsichtlich der geltenden Corona-Beschränkungen auf den Weg gebracht hat, die ab dem 04.06.2021 gelten werden. Grundlage dafür ist die weiter positive Entwicklung der Infektionszahlen. Auf dieser Grundlage wurden mehrere Öffnungsschritte vorgezogen - mit Erleichterungen für Gastronomie, Handel, private Treffen und Sport. Mithin ist der vorliegende Antrag so oder so nicht notwendig und dadurch überholt. Er macht des Weiteren sehr deutlich, dass das Gesundheitsamt Neukölln sein Anbeginn der Pandemie eine sehr offene und transparente Kommunikation pflegt. Unter anderem gibt es auf der Internetseite des Bezirksamtes Neukölln bereits seit mehr als einem Jahr sehr umfassende Informationen rund um das Thema Corona. Er kann Herrn Schröter nur ermutigen, dieses Informationsangebot und viele weitere Informationen anderer Fachbehörden auch wahrzunehmen und darüber hinaus die Veröffentlichungen des Bezirksamtes auf verschiedensten Kanälen zu verfolgen. Er kennt kein weiteres Bezirksamt, das so zahlreiche gute Ideen im Rahmen der Pandemieeindämmung auf den Weg gebracht hat. Und das ist in aller erster Linie dem herausragenden Engagement und der Kreativität der Kolleginnen und Kollegen zu verdanken. Nicht zuletzt deshalb empfindet Herr BzStR Liecke das Verhalten von Herrn Schröter als sehr unangemessen. Kritik könne man immer äußern, diese müsse aber auch reflektiert sein. Im Übrigen verkennt Herr Schröter offenbar die Entscheidungsbefugnis der Bezirksverwaltung und der Bezirkspolitik, denn es gilt bei allem Handeln die Vorgaben der Landes- und Bundesbehörden einzuhalten. Sowohl den vorliegenden Antrag als auch die von Herrn Schröter geäußerte Kritik empfindet er als zutiefst ungerecht. Herr BzStR Liecke weist darauf hin, dass Herr Schröter die Möglichkeit hat, den Antrag nunmehr zurückzuziehen.

Auf Nachfrage des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zieht Herr Schröter den in Rede stehenden Antrag nicht zurück, so dass er zur Abstimmung frei gegeben wird.

Im Ergebnis wird der Antrag bei Zustimmung des Bezirksverordneten Schröter mit den Stimmen aller übrigen Ausschussmitglieder abgelehnt.


 
 

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