Auszug - Kosten der Umbenennung der Wissmannstr. erstatten  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
2073/XX Kosten der Umbenennung der Wissmannstr. erstatten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPHaushWiVerwGleich
Verfasser:Wittke, FranzMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den in der Wissmanstr. gemeldeten Personen die Kosten für die Erstellung neuer Personaldokumente zu erlassen, bzw. ersatzweise diese sowie sonstige anfallende Kosten gegen Nachweis wegen der Änderung der Anschrift voll umfänglich zu erstatten. Gewerbetreibenden und Betrieben, die in der Wissmannstr. ansässig sind, sind die durch die Adressänderung entstehenden Kosten gegen Nachweis zu ersetzen.

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Zielisch, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Wittke, Frau BV Manteuffel, Frau BV Klein, Herr BV Lüdecke, Frau BV Zielisch, Herr BV Licher, Herr BV Szczepanski, Herr BV Wittke, Herr BV Schloßmacher, Herr BV Lüdecke, Frau BV Lanske, Herr BV Scharmberg, Herr BV Schenk, Herr BV Abed

 

Frau BV Zielisch gibt gemäß § 41 der GO BVV Neukölln eine persönliche Bemerkung ab.

 

Frau BV Zielisch stellt einen Änderungsantrag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den in der Wissmanstr. gemeldeten Personen die Kosten für die Erstellung neuer Personaldokumente zu erlassen, bzw. ersatzweise diese sowie sonstige anfallende Kosten gegen Nachweis wegen der Änderung der Anschrift voll umfänglich zu erstatten. Gewerbetreibenden, Betrieben und Selbständigen, die in der Wissmannstr. ansässig sind, sind die durch die Adressänderung entstehenden Kosten gegen Nachweis zu ersetzen.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD(19), der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP(1) gegen die Stimmen der SPD(1) und der AfD-Neukölln bei Enthaltung der Gr.FDP(1) abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD-Neukölln und der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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