Auszug - Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Germaniapromenade“ im Bezirk Neukölln von Berlin  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
1710/XX Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Germaniapromenade“ im Bezirk Neukölln von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Germaniapromenade“ im Bezirk Neukölln ist am 26.02.2020 durch die BVV beschlossen worden und am 03.03.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 7 auf Seite 64-65 verkündet worden. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1710/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen


 
 

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