Auszug - Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Germaniapromenade“ im Bezirk Neukölln von Berlin
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Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Germaniapromenade“ im Bezirk Neukölln ist am 26.02.2020 durch die BVV beschlossen worden und am 03.03.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 7 auf Seite 64-65 verkündet worden. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1710/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Kenntnis genommen |
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