Auszug - Sport in Zukunft müllfrei  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
1375/XX Sport in Zukunft müllfrei
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/UmNat
Verfasser:1. Dr. Hoffmann, Christian
2. Beitritt: CDU
Eberenz, Bernward
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2020 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, auf Sportvereine als Nutzer bezirklicher Sportanlagen zuzugehen, über Müllvermeidungsstrategien zu informieren und die Vereine zu motivieren, Mehrweg-Pfandstrategien bei ihren Spielen einzuführen. Bei der Vergabe von Cateringleistungen an Dritte und/oder der Verpachtung von Casinoräumen mit Bewirtung an Dritte soll auf diesen Personenkreis eingewirkt werden, dort ebenfalls Mehrweg-Pfandsysteme zu etablieren. Die Ansprache und Information sollte, wenn möglich, in enger Kooperation mit der erfolgreichen „Schön wie wir“-Kampagne des Neuköllner Bezirksamtes erfolgen. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob zur Umsetzung solcher Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung aus Töpfen der Berliner Zero-Waste-Strategie eingeworben werden können. Die Umsetzung des Beschlusses oblag, da es wesentlich um den Fachbereich Sport ging, dem Fachbereich Sport. Der Fachbereich Sport erteilt seit rund 10 Jahren gemäß § 23 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin in Verbindung mit der Unterschwellenvergabeordnung Genehmigungsbescheide für den Verkauf oder die entgeltfreie Abgabe von Speisen und Getränken auf Sportanlagen mit der Auflage, dass nur Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck verwendet werden dürfen. Der pfandfreie Verkauf von Einweggetränkeverpackungen, die der Pfandpflicht gem. § 9 Verpackungsverordnung unterliegen, ist in Neuköllner Sportstätten nicht gestattet. Sonstiger Müll, der durch Verpackungen oder Lebensmittelreste entsteht, ist durch die Antragsteller ordnungsgemäß zu entsorgen. Es wurden in der Vergangenheit bereits Vereine durch den FB Sport aufgrund von Verstößen beim Ordnungs-bzw. Umweltamt angezeigt und diese dort entsprechend geahndet. Was das Einwerben von Fördergeldern angeht, obliegt dies den Pächtern der Sportanlagen bzw. den Vereinen. Der Fachbereich Sport weist die Pächter und Vereine regelmäßig auf entsprechende Förderprogramme, bspw. zur Zero-Waste-Strategie, hin. Dieser Sachstand wurde dem Ausschuss mitgeteilt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021

 

 

Martin Hikel Bernward Eberenz

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen


 
 

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