Auszug - Die Umweltgerechtigkeitskonzeption des Berliner Senats Frau Schultz-Hüskes, Referatsleiterin für Umweltpolitik und Umweltförderung (Sen UVK) (siehe auch Antwort Drs. 1975/XX - https://www.sitzungsdienst-neukoelln.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=7315)   

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Herr Bezirksstadtrat Eberenz führt kurz in das Thema ein und erläutert, dass die Einladung von Frau Schultz-Hüskes in den Ausschuss anknüpft an seine Beantwortung der großen Anfrage 1975/XX zum Thema Umweltgerechtigkeitskonzeption, die in der BVV vom Januar dieses Jahres eine rege Diskussion ausgelöst hatte.

 

Frau Schultz-Hüskes stellt sich vor und referiert unter Zuhilfenahme einer Power Point Präsentation, welche Ziele der Berliner Senat mit seiner Umweltgerechtigkeitskonzeption verfolgt. Insbesondere in stark verdichteten und sozial benachteiligten Wohnlagen der Innenstadt, zu denen auch Nordneukölln gehört, ist eine Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen festzustellen. Diese abzubauen und den Bewohnerinnen und Bewohnern Zugang zu gesundheitsbezogenen Umweltressourcen zu ermöglichen sind Kernfragen der Umweltgerechtigkeit.

 

Im Anschluss an die Präsentation beantworten Frau Schultz-Hüskes und auch BzStR Eberenz Fragen der Ausschussmitglieder. BzStR Eberenz plädiert ausdrücklich dafür, dass rechtlich verbindliche Regelungen zur Versorgung und Sicherung Grüner Infrastruktur verabschiedet werden müssen, damit es nicht bei wohlmeinenden Absichtserklärungen bleibt, die im Zweifelsfalle Spielball bzw. wohlfeile Verhandlungsmasse gegenüber anderen städtebaulichen Erfordernissen werden können.

 

Die Power Point Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.


 
 

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