Auszug - Änderung der Geschäftsordnung (Vorlagen der/des Vorsteherin/Vorstehers)
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Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§21 wird wie folgt neu gefasst:
1. Die Vorsteherin/der Vorsteher unterbreitet der Bezirksverordnetenversammlung Vorlagen
a) Über die Einführung neuer Mitglieder der BVV, b) Zur Wahl von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (§ 35 AG KJHG), c) Zur Wahl von Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten (§ 21 BezVG).
2. Sie / Er unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung
a) Über die Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes von Bürgerdeputierten bzw. stv. Bürgerdeputierten ( § 25 BezVG), b) Über Zeitpunkt und Dauer der Ferien, c) Über Vorgänge, die der BVV bzw. der/dem Vorsteher/in zur Erledigung überwiesen werden.
Mit Erscheinen der Tagesordnung gelten diese als zur Kenntnis genommen.
Herr BV K. Schulze begründet als Ausschussvorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses die Beschlussempfehlung.
Redebeiträge: Herr BV Schröter
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU(1), der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU(9), der AfD-Neukölln(4) bei Enthaltung der AfD-Neukölln(1) und der Gr. FDP abgelehnt, da die erforderliche 2/3 Mehrheit aller Bezirksverordneten nicht erreicht wurde. |
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