Auszug - kostenloses Mittagessensangebot für Schüler aller Schulen
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Herr Babilon stellt den Antrag vor. Frau Korte berichtet: In Neukölln gibt es im Schuljahr 2020/21 insgesamt 15.391 Schüler*innen, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sowie anspruchsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sind. Davon besuchen 7.820 die Grundschule, an der es einen Anspruch auf ein kostenloses Schulmittagessen gibt. Es verbleiben 7.571 Schüler*innen, die eine weiterführende Schule besuchen. An den weiterführenden Schulen, an denen es ein Mittagessenangebot gibt, werden die entstehenden Kosten bereits jetzt über das BuT übernommen. Im Zuge der Prüfung der von der BVV beschlossenen Drucksache 2146/XX hat das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angefragt, ob diese Mittel für ein Zusatzangebot, z.B. eine Lieferung des Essens nach Hause, bereitstellen würde. Dies wurde mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bezirke verneint. Das Bezirksamt hat in Absprache mit den Neuköllner Grundschulen ein zusätzliches Mittagessenangebot für die Schulen, die einen Bedarf gemeldet haben, ermöglicht. Da es hier einen Rechtsanspruch gibt, handelt es sich hier vorranging um eine schulorganisatorische Frage. Anders ist es bei Schüler*innen, die nicht mehr die Grundschule besuchen und auch keine weiterführende Schule, die ein Mittagessen anbietet. Hier würden dem Bezirk Kosten entstehen, die dieser nicht aufbringen kann. Die genaue Höhe kann, wie ich bereits in der vergangenen BVV dargelegt habe, nicht beziffert werden. Selbst wenn man lediglich die 4,09 Euro nimmt, die den Caterern pro Essen an den Grundschulen ausbezahlt werden, entstehen schnell Kosten mindestens im mittleren vierstelligen Bereich – täglich. Herr Dr. Hoffmann dankt Frau Korte für ihre Ausführungen. Abstimmung: J: AfD N: SPD, CDU, Grüne, Linke E: |
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