Auszug - Kostenfreie FFP2-Masken
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Der stellv. Vorsitzende gibt dem Bezirksverordneten Posselt zur Begründung des Antrages 2068/XX Kostenfreie FFP2-Masken und der Änderungsanträge das Wort. Er weist darauf hin, dass auch bei fachgerechter Handhabung ein stetiger Bedarf an neuen Masken besteht. Er bezieht sich zudem auf ein Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe, das einem Sozialleistungsempfänger einen Anspruch auf bis zu 20 Masken pro Woche zugestanden hat.
Der Änderungsantrag von Bezirksverordenten Posselt lautet: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass Bezieher*innen von Grundsicherung in regelmäßigen Abständen eine aus medizinischer Sicht angemessene Zahl von FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung gestellt wird bzw. alternativ die Kosten für die Anschaffung dieser Masken erstattet werden.“
Herr Liecke weist auf die Zuständigkeit der Abteilung Soziales und des dort zugehörigen Ausschusses hin. Er schlägt eine Überweisung an den Sozialausschuss vor.
Der Ausschuss stimmt der Überweisung zu. |
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