Auszug - Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit 2020/2021 Umsetzung der Zuweisung nach § 11, 13 und 16 SBG VIII  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 08.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Anlass für diesen Tagesordnungspunkt war ein im Internet veröffentlichtes Video der AG 78 Jugendarbeit zur Finanzsituation der Jugendarbeit im Bezirk Neukölln insbesondere eine zusätzliche Zuweisung um 1,6 Mio. €. Herr Morsbach stellte Herrn Hikel fünf zentrale Aussagen als Frage und bat um Stellungnahme (verbindliche Zweckbindung der Mittel, Einstellung in Jugendhaushalt, entstandene zusätzliche Ausgabemöglichkeiten, vorgenommene Kürzungen)

 

Herr Hikel gab mit Hilfe der Tabelle eine Übersicht über die Einnahmen (Budget) und Ausgaben-(Kosten) für den Zeitraum 2018 bis 2021. Das Budget für die Angebotsform 1 (AF 1) ist Bestandteil der bezirklichen Globalsumme. Es handelt sich um sog. freiwillige soziale Leistungen. Diese unterliegen keiner verbindlichen Veranschlagungsvorgabe. Die Leistungen können von kommunalen und freien Trägern erbracht werden. Die Zuweisung erfolgt daher über ein Budgetierungsobjekt (BO) zweier Produkte. Er erläuterte die Festlegung der Zuweisung durch die Finanzverwaltung.

 

Für den Zeitraum 2018 bis 2021 ergeben sich folgende Beträge (Angaben in T€):

Jahr

Budget
(BO)

Kosten

Differenz

Info:
Schwerpunktmittel

2018

8.414

9.637

- 1.223

760

2019

7.839

9.990

- 2.151

1.060

2020

7.652

ca. 10.400

ca. - 2.748

585

2021

9.273

 

 

443

Für laufende Ausgaben sind Schwerpunktmittel aus dem Jahresergebnis ein Finanzierungsrisiko. Sie sind nur einmalig sicher verfügbar, ihre Verwendung wird deswegen jährlich neu vereinbart.

Die Kernaussagen waren

 

-          Das zugewiesene Budget ist im Zeitraum von 2018 bis 2020 gesunken. Die Ausgaben sind jährlich gestiegen. Sie lagen in jedem Jahr über dem Zuweisungsbetrag.

-          Die Differenzen finanziert der Bezirk durch Umschichtungen im Bezirkshaushalt und Schwerpunktmittel aus positiven Jahresergebnissen der Vorjahre. Diese Mittel stehen nicht regelmäßig und in gleicher Höhe zur Verfügung.

-          Mit der Haushaltsplanung 2020/2021 wurden 1.060 T€ bezirkliche Schwerpunktmittel für Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII durch Beschluss des Bezirksamtes verstetigt, das heißt ihre Finanzierung ist nicht mehr von schwankenden Jahresergebnissen abhängig sondern Regelfinanzierung.

-          Die zusätzliche Zuweisung von 1.6 Mio. € wurde vollständig in den Haushalt der Abteilung Jugend eingestellt, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten in gleicher Höhe ergaben sich dadurch nicht, da die Ausgaben regemäßig über den Einnahmen lagen.

-          Diskussionen über Kürzungen beziehen sich auf die schwankende (und in Zukunft abnehmende) Möglichkeit der Zusatzfinanzierung durch Ausgabe von Jahresüberschüssen.

 

Herr Stadtrat Liecke führte aus, dass es ihm wichtig war, dass die Finanzierung der Freien Träger außer im Jugendhilfeausschuss auch im für Haushalt zuständigen Ausschuss geführt wird und die Träger die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Perspektive erhalten. Herr Gladisch ergänzte aus der Sicht der Jugendverwaltung, dass der Begriff der freiwilligen sozialen Leistungen durch das neue Jugendförder- und Beteiligungsgesetz nicht mehr treffend sei, da es sich in Teilen um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen handle. Bezüglich der Umstellung der Tarife auf die S-Tabelle sei der Bezirk zurzeit in Klärung, wie diese durch zusätzliche Zuweisungen aufgefangen werden.

 

Frau Gabaud, Frau Yildirim und Frau Fischer machten für die AG 78 an drei konkreten Beispielen deutlich, dass das Video auch ein Hilfeersuchen ist. Bei steigenden Honoraren und Mieten sowie fehlenden Mitteln für Personalstellen ist eine Einhaltung der Standards des Qualitätshandbuchs für die offene Kinder- und Jugendarbeit ebenso wenig möglich, wie die Erfüllung neuer Aufgaben aufgrund des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes. Herr Bucksmeier ergänzte durch die beiden Fragen

 

-          Ob bei Jugendeinrichtungen drohende Kürzungen durch anderen Fördermöglichkeiten ausgeglichen wurden

-          Warum die Gelder aus dem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz nicht – wie die Aufgaben – in den Einrichtungen angekommen seien.

 

Herr Hikel beantwortete die zweite Frage unter Verweis auf seine bereits gemachten Ausführungen. Herr Gladisch verwies in Beantwortung der ersten Frage auf weitere 900 000 € für andere Angebotsformen (die nicht in der Tabelle enthalten sind), Masterplanmittel, Mittel der Landeskommission gegen Gewalt und zusätzliche Mittel aus dem Topf der Senatsverwaltung. Herr Liecke ergänzte, dass auch neue Projekte geschaffen wurden (Gewaltprävention im Richardkiez) und wegfallende Finanzierungen der QMs ersetzt werden mussten. Zudem seien in den Kosten auch Mittel enthalten, die nicht unmittelbar Angebotsstunden finanzierten, etwa 100 000 €, die jährliche ohne Angebotsleistungen in die geplante Jugendfreizeiteinrichtung in Alt- Buckow flössen. Frau Stolze ergänzte, dass im Haushalt Mittel für die Tarifveränderungen eingestellt seien und mit dem Senat über die Auskömmlichkeit der Finanzierung verhandelt werde. Zudem seien in den ausgewiesenen Kosten auch die kommunalen Einrichtungen enthalten.

 

Frau Blumenthal, Frau Gabaud, Herr Liecke, Herr Hikel und Herr Förster waren sich in ihren abschließenden Beiträgen einig, dass zur Einhaltung der Qualitätsstandards und der Bereitstellung aller Angebote mehr Mittel erforderlich sind und es gemeinsamer Anstrengungen bedarf diese beim Senat durchsetzen.


 
 

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