Auszug - Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste
Allgemein Auch das Amt für Bürgerdienste befindet sich nach wie vor im pandemieangepassten Dienstbetrieb. Bis auf das Bürgeramt mit Terminen für die Kerndienstleistungen gibt es keine regulären Sprechstunden. Im Standesamt tragen nun auch die Standesbeamt*innen bzw. die Brautpaare einen Mund-Nasen-Schutz.
Wohnungsamt Bei den WBS-Anträgen gibt es einen geringen Rückstand (45 Fälle). Im Wohngeldbereich ist für Januar ein stark erhöhter Antragseingang aufgrund der Wohngeldnovelle 2021 und weiterhin hoher Kurzarbeit zu verzeichnen, wie Herr BzStR Biedermann berichtet. Die Zahl der Eingänge lag bei 781 Anträgen auf Wohngeld (ähnlich hoch wie Januar 2020 nach der Wohngeldnovelle 2020). Bearbeitet wurden 735 Vorgänge, was der höchsten Bearbeitungszahl in einem Monat entspricht. Obwohl der Rückstand damit um rund 50 Fälle wieder leicht angestiegen ist, machen ihm die Bearbeitungszahlen erneut Hoffnung, den Rückstand in den Griff zu bekommen. Abhängig wird dies allerdings auch von der weiteren Entwicklung der Antragseingänge sein.
Sterberegister Frau Gloeden spricht Berichte aus der Presse an, wonach es Schwierigkeiten in den Standesämtern bei der zeitnahen Ausstellung von Geburts- bzw. Sterbeurkunden gäbe.
Herr BzStR Biedermann kann dies für das Standesamt Neukölln verneinen. Er hatte dieses Thema heute für die Mitteilungen der Verwaltung vorgesehen und kann daher auf die Frage ausführlich antworten. Demnach ist auch in Neukölln ein Anstieg der Sterbefälle durch die Pandemie spürbar. Bis Herbst vergangenen Jahres waren die Zahlen jedoch eher unauffällig, seit Oktober steigen sie spürbar. Herr BzStR Biedermann verliest zur Verdeutlichung die Zahlen der Sterbefälle seit Oktober im Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat.
Oktober 2019 220 Oktober 2020 244 November 2019 217 November 2020 285 Dezember 2019 194 Dezember 2020 318 Januar 2020 301 Januar 2021 357
Zur Unterstützung wird in der Urkundenstelle eine zusätzliche Mitarbeiterin eingesetzt, weshalb die Urkunden innerhalb weniger Werktage ausgestellt werden (Nachfrage Frau Gloeden). Frau Gloeden fragt abschließend noch, ob bei den Sterbefällen auch Personen erfasst sind, die nicht aus Neukölln stammten. Nach Auffassung von Herrn BzStR Biedermann erfolgt die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt des jeweiligen Wohnbezirks. Er wird dies aber noch mal abklären. |
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