Auszug - Thema Aufgabengebiete Bezirklicher Mieterberatung/Fr. Michalek - Mietpreisbremse u. Mietendeckel
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Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und übergibt das Wort an Frau Michalek. Frau Michalek bedankt sich für die Einladung und teilt ihren Bildschirm für die Ihren Vortrag begleitende Präsentation.
Frau Michalek stellt im Folgenden ausführlich die rechtlichen Grundlagen und Wirkungsbereiche beider Instrumente vor, welche in ihrer Ausgestaltung unterschiedliche Ansatzpunkte wählen, aber beide in dem Ziel eint, eine Begrenzung der Mietpreise zu erwirken.
Die Aufgaben der für die Bürger*innen kostenlosen Mieterberatung sind klar umrissen und bestehen aus Information und Beratung bei Fragen zum Milieuschutz in Neukölln als auch in der Klärung mietrechtlicher Fragen (Rechte und Pflichten von Mieter*innen, Hilfestellung bei Verhandlungen mit Vermieter*innen) - kurzum zu allen Fragen bei Wohnungs- und Mietangelegenheiten. Ganz vorn in den Beratungsstatistiken ist das Thema Mietendeckel zu finden. Die Beratung ist offen und ohne Voranmeldung eigentlich in den jeweiligen Vor-Ort-Beratungsstellen möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es jedoch bis auf weiteres nur telefonische Sprechstunden. Frau Michalek hofft abschließend, dass auch bald wieder die persönliche Beratung möglich sein wird.
Die Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und bittet die Mitglieder um Fragen zum Vortrag. Frau Michalek beantworte anschließend die Fragen von Frau Emde, Herrn Morsbach, Frau Jahke und Frau Fuhrmann. Herr Laumann möchte an Herr BzStR Biedermann gerichtet wissen, wie der Sachstand zur Umsetzung des Mietendeckels in Neukölln aussieht. Herr BzStR Biedermann berichtet hierzu, dass mit Beginn des Jahres nun alle vier vorgesehenen Stellen für das Neuköllner Mietendeckelteam (zugebilligte Sollstärke durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für den Bezirk Neukölln) besetzt sind. Seit März 2020 haben die Mitarbeiter*innen 445 Vorgänge in der Bearbeitung, davon 234 wegen der Auskunftspflicht. Neukölln liegt damit unter den Bezirken an erster Stelle, mehr Verfahren betreut nur die Senatsverwaltung. Frau Fuhrmann äußert die Befürchtung, dass nicht alle Mieter*innen die durch den Mietendeckel eingesparte Miete zurücklegen und in Schwierigkeiten geraten, sollte der Mietendeckel gekippt werden. Sie möchte daher wissen, ob es seitens der Verwaltung Überlegungen zum Umgang dazu gibt. Für Herrn BzStR Biedermann wäre die Verfassungswidrigkeit / Unwirksamkeit (auch in Teilen) ein schwerer Schaden, sollte es in Gänze nichtig sein, wäre dies ein Worst Case. Auch er teilt die Befürchtung von Frau Fuhrmann und kann daher nur jedem raten, Mitglied in einem Mieterverein zu werden. Er weist darauf hin, dass für Transferleistungsbezieher*innen die Kosten der Mitgliedschaft übernommen werden können. |
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