Auszug - Stand Familienfördergesetz  

 
 
51. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Herr Gladisch berichtet zur Umsetzung des Familienfördergesetzes. Entsprechende Unterlagen sind den Ausschussmitgliedern vorab zugegangen.

 

Herr Hecht fragt, auf welche Art die Familienförderung konkret erbracht wird und wie eine schnelle Reaktion auf familiäre Probleme möglich ist.

 

Herr Gladisch antwortet, dass Familienförderung sehr eng zu verstehen ist im Sinne des §16 SGB VIII. Im Grundsatz arbeiten Familienzentren wie die Jugendfreizeiteinrichtungen auch, meist telefonisch, digital und mit eingeschränkten Beratungsangeboten. Hinzu kommen aufsuchende Angebote. Kinderbetreuung und Notfallbetreuung sind vom Angebot der Familienförderung nicht umfasst.

 

Frau Blumenthal fragt, in welche Bezirke die angesprochenen zwei Millionen Euro gehen werden.

 

Herr Gladisch antwortet, dass die verfügbaren Mittel wohl zunächst an schlechter versorgte Bezirke gehen. Neukölln ist im Berlinvergleich auch aufgrund des jahrelangen politischen Engagements berlinweit an der Spitze mit der Versorgung der Familienförderung. Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf sind berlinweit am besten aufgestellt.

 

Frau Kurtzhals schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, um die verfügbaren Mittel unabhängig von bisherigem Engagement in der Familienförderung an die Bezirke zu verteilen. Frau Blumenthal bittet den AK Familienzentren, einen entsprechenden Beschluss vorzubereiten.


 
 

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