Auszug - Gasbetriebene Heizpilze/Terrassenheizer zulassen
Das Bezirksamt nimmt wie folgt dazu Stellung: Am 6.10.2020 hat das Bezirksamt befristete Sonderregelungen für die Außengastronomie im Bezirk beschlossen. Dazu gehört die Möglichkeit, Außenbereiche im Herbst und Winter einzuhausen und strombetriebene Wärmequellen aufzubauen. Auch eine Ausweitung bestehender Sondernutzungen wird ermöglichst. Auf die Sondernutzungsgebühren wird verzichtet. Mit dem Beschluss will das Bezirksamt die prekäre Situation der Gastronomie während der Pandemie entschärfen. Gasbetriebene Heizquellen sind jedoch nicht zulässig.
Die CDU tritt dem Antrag bei.
Bei zwei Enthaltungen und vier Neinstimmen der SPD, drei Ja-Stimmen der CDU, drei Neinstimmen der Grünen, einer Neinstimme der Linken und einer Ja-Stimme der AfD wird der Antrag zur Ablehnung empfohlen. |
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