Auszug - Hinweise zum Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" schalten
Das Bezirksamt wird gebeten, auf der Internet-Startseite des Bezirksamtes Neukölln von Berlin einen klaren und deutlichen Hinweis auf das Volksbegehren zum Flughafen Tempelhof „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" zu setzen und damit auch, wie in anderen Bezirken üblich, über ein wichtiges demokratisches und verfassungsmäßiges Element der Bürgerbeteilung hinzuweisen und darüber zu informieren.
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU zurückgezogen. |
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