Auszug - B-Plan 8-103 "Richardplatz 18" - Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Herr Groth erklärt, es handele sich um das Grundstück auf dem ein bekanntes Fuhrunternehmen ansässig ist. Das Grundstück sei in der Hand eines Eigentümers. Dem Bezirksamt gehe es um die Steuerung der baulichen Entwicklung, sollten sich Planungen dieser Art ergeben. Geltendes Planungsrecht gebe dem Bezirk zu wenige Möglichkeiten, hier entsprechend Einfluss zu nehmen. Natürlich solle im Fall der Fälle das Berliner Modell Anwendung finden. Im nördlichen Teil könnte eine soziale Einrichtung des Bezirks Platz finden. Ein Nachbarschaftszentrum am Richardplatz sei in Vergangenheit eine Variante einer Machbarkeitsstudie gewesen.
Der Ausschuss nimmt die Einleitung des B-Plan-Verfahrens zur Kenntnis. |
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