Auszug - Solidaritätsbeitrag zur Lasten der Kitas  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr BzStR Liecke informiert die Anwesenden darüber, dass es seitens der Senatsbildungsverwaltung und der Senatsfinanzverwaltung Planungen gibt, Kita-Träger mit einem solidarischen Finanzierungsbeitrag an den Pandemiekosten zu beteiligen. Hierzu sind folgende Punkte vorgesehen:

 

  • Die finanzierungsrelevanten Vertragszahlen werden mit Stand Februar 2020 für die Folgemonate März, April und Mai 2020 gedeckelt. Voraussetzung für diese Begrenzung ist die Rückkehr zu einem Regelsystem noch im Juni 2020. Zusätzliche Verträge (Vertragsaufwuchs) ab März 2020 werden durch die Träger rückvergütet; für jeden zusätzlichen Vertrag wird eine Pauschale in Höhe von 970 Euro (Durchschnittssatz) zugrunde gelegt, die an das Land Berlin zurückgezahlt wird.

 

  • Sachkosten für einen geringeren Betriebsaufwand werden an das Land Berlin zu einem Anteil von 25 % der im Geltungszeitraum zur Verfügung gestellten Beträge laut Kostenblatt rückvergütet für den Zeitraum ab März 2020.

 

  • Es kann von den Arbeitgebern eine Leistungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro gezahlt werden, auch Verteilungen sind möglich. Das Land Berlin beteiligt sich mit bis zu 50% im Einzelfall (Träger) und bis zu 3,2 Mio. € in Summe über alle Träger an den Kosten der Prämien für diesen Personenkreis.

 

  • Sofern die Möglichkeiten der Drittfinanzierung in Anspruch genommen werden (oder bereits wurden), melden die Träger dies unverzüglich an das Land und führen diese Mittel in Höhe von 85% (angelehnt an die 94,5%-Finanzierung im Kita-Kostenblatt abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale) für tatsächlich gezahlte Erstattungen an das Land Berlin ab. Sofern die Bundesagentur für Arbeit bereits an die Anbieter geleistete Beträge ggf. wieder zurückfordern sollte, erfolgt eine Erstattung dieser Rückforderungsbeträge an die Anbieter durch das Land Berlin.

 

Allein der EBSO müsste damit rund 1,8 Mio. Euro zahlen.

 

Herr BzStR Liecke macht sehr deutlich, dass er dieses Ansinnen eine Unverschämtheit findet und gemeinsam mit dem Verwaltungsrat alle Anstrengungen unternehmen wird, um dies zu verhindern. Die Erzieherinnen und Erzieher haben während der Pandemie unter schwierigsten Rahmenbedingungen die Betreuung von Kindern sichergestellt, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind. Herr BzStR Liecke formuliert die klare Bitte um Unterstützung aus dem Jugendhilfeausschuss, die er gerne in einem Brief an die Senatsverwaltung einfließen lassen würde.

 

Herr Kringel verliest im Folgenden den Textvorschlag:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat gegen einen „Solidarischen Finanzierungsbeitrag der Kita-Träger“ einzusetzen und mit allen Trägern Gespräche zu führen, wie die Situation bewältigt werden kann.“

 

Herr Hecht führt anschließend aus, dass aus seiner Sicht das oberste Gebot ist, dass die Gesprächssituation gestärkt wird.

 

Dem schließt sich Herr Posselt an und bittet um Mitteilung, wie die sogenannte Heldenprämie eigentlich geregelt ist. Hierzu führt Herr BzStR Liecke aus, dass diese Frage nicht nur für die freien Träger nicht geklärt ist. Dies gilt auch für die Landesbediensteten. Es gibt bisher nur einen groben Rahmen, welches Personal für die in Rede stehende Prämie in Frage kommt. Aber allein die Polizei würde damit das zur Verfügung stehende Budget vollständig aufbrauchen. Auch die Bezirke haben noch keine eindeutige Haltung zur Auswahl des in Frage kommenden Personals. Es gilt dabei auch immer zu berücksichtigen, dass es gegebenenfalls zu Ungerechtigkeiten kommt. Herr Benecke unterstützt die Haltung von Herrn BzStR Liecke und weist auch darauf hin, dass seine Einrichtung den monatlichen Beitrag zur Essensversorgung in Höhe von 23,00 Euro an die Eltern zurückgezahlt hat.

 

Frau Tanana bedankt sich für die Fraktion der Grünen bei der CDU Fraktion für das Einbringen des in Rede stehenden Antrages und unterstützt das Vorhaben von Herrn BzStR Liecke ebenfalls.

 

Nachdem Herrn BzStR Liecke deutlich macht, dass er nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Situation im Bezirk nicht mit allen Trägern einzeln Gespräche führen kann, schlägt Herr Hecht vor, das Wort „alle“ aus dem Antrag zu streichen. Des Weiteren wird sich darauf verständigt anstatt „Träger“ „Trägervertreter“ aufzunehmen.

 

Herr Kringel verliest anschließend den angepassten Textvorschlag:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat gegen einen „Solidarischen Finanzierungsbeitrag der Kita-Träger“ einzusetzen und mit Trägervertretern Gespräche zu führen, wie die Situation bewältigt werden kann.“

 

Um keine Zeit zu verlieren, wird der Antrag direkt im Jugendhilfeausschuss votiert und einstimmig beschlossen.

 

Nachtrag zur Sitzung: Zwischenzeitlich hat sich ein neuer Sachstand ergeben. Die Fortführung der Finanzierung ist gesichert. Der Solidarbeitrag setzt sich nunmehr aus der Anrechnung von 2x23 Euro Rückerstattung Essensbeitrag der Eltern je Platz und der Zahlung der Träger von 3x23 Euro je Platz zusammen. Die Rückzahlung im Rahmen der Drittfinanzierungen sind nicht mehr vorgesehen. Im Ergebnis ist eine Intervention zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr notwendig.


 
 

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