Auszug - Entwurf des Bebauungsplanes XIV-287a vom 06.07.2007 ("Krugpfuhlsiedlung - Hanne Nüte")
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebaungsplan XIV-287a für das Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt B.4.7 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-287a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, Grauen und LINKEN bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
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