Auszug - Finanzen  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes gibt Frau Blumenthal zunächst einen kurzen Rückblick auf die letzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses und bittet dann Herrn BzStR Liecke um einen Überblick über die finanzielle Situation, wie sie sich aktuell darstellt.

 

Dieser macht eingangs deutlich, dass die Situation den gesamten Bezirk betrifft, er sich aber im Folgenden inhaltlich auf die Abteilung Jugend und Gesundheit beschränkt.

 

Im Haushaltsplan konnten für das Haushaltsjahr 2020 folgende Beträge für politische Schwerpunktsetzungen (p. S.) der Abteilung Jugend und Gesundheit abgebildet werden, die aus dem positiven Jahresergebnis des Bezirkes 2018 finanziert wurden:

 

      Präventionskette: 100.000 €

      Durchführung aufsuchender Suchthilfe: 128.000 €

      Aufstockung der Leistungsverträge § 11 SGB VIII: 274.000 €

      Aufstockung der Leistungsverträge § 13 SGB VIII: 132.000 €

      Aufstockung der Leistungsverträge § 16 SGB VIII: 179.000 €

      Qualitätssicherung der 19 Schulstationen: 105.000 €

      Ausstattung der JFE mit päd. IKT und div. Mehrbedarf: 30.000 €

 

Herr BzStR Liecke führt weiter aus, dass der Bezirk auch im Haushaltsjahr 2019 ein positives Jahresergebnis vorzuweisen hat. Konkret handelt es sich hierbei um 7,86 Mio. €, das für die politische Schwerpunktsetzung 2021 eingesetzt werden könnte. Seine Abteilung hat hierzu mit einem Überschuss von gut 2 Mio.€ beigetragen. Nachfolgende Sachverhalte belasten den Haushalt 2021 jedoch massiv:

 

Die sogenannte „pauschale Mehreinnahme“ wird seit der HH-Plan-Aufstellung 20/21 nicht mehr von der Senatsfinanzverwaltung akzeptiert. Dies ist vielmehr konkret mit Beträgen zu decken. Das ist im Haushalt 2020 bezüglich des Anteiles der Abt. Jugend und Gesundheit in erster Linie durch eine Sperre bei den HzE-Ausgaben erfolgt. Für 2021 steht der Haushalt des Bezirkes ebenfalls vor dieser und darüber hinaus auch noch folgenden weiteren Herausforderungen:

5,62 Mio. € sind durch die Neuberechnung des Produktsummenbudgets auch aufgrund rechtlicher Änderungen oder besonderer Zuweisungssystematiken als Fortschreibung im Haushalt abzubilden. 1,54 Mio. € reduzierte Einnahmeerwartung ebenfalls (aus Ist 2019 abgeleitet). Folgt man der Logik der Senatsfinanzverwaltung macht das insgesamt -7,16 Mio. €.

 

6,75 Mio. € beträgt die zu deckende pauschale Mehreinnahme.

Das Finanzierungsdefizit, dass der Bezirk decken muss beträgt mithin -13,9 Mio. €!

8,3 Mio. € ist der Betrag, der tatsächlich aus der Fortschreibung im Haushalt landet, so dass das Zwischenergebnis – 5,5 Mio. € beträgt.

7,8 Mio. € sind das positive Jahresergebnis 2019.

6,8 Mio. € ist der Anteil des Bezirks Neukölln an der pauschalen Minderausgabe (Summe Berlin: 78,1 Mio. €) wegen geringerer Steuererwartung. Somit bleibt 1 Mio. € vom Jahresergebnis 2019 übrig.

Im Zwischenergebnis gilt es also 4,55 Mio. € zu decken (5,55 Mio. € - 1 Mio., - € Rest 2019). Hinzu kommen 1 Mio. € für weitere Sachverhalte ohne zusätzliche Finanzierung (Bewirtschaftungsausgaben des Bezirkes), so dass im Ergebnis eine vom Bezirk zu deckende Finanzierungslücke von 5,55 Mio. € besteht. Es stehen damit auch keine Beträge zur Verfügung, die vom Bezirk im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung investiert werden könnten!

Herr BzStR Liecke macht noch einmal deutlich, dass von Anfang an kommuniziert wurde, dass die Mittel aus der politischen Schwerpunktsetzung für das Haushaltsjahr 2021 nicht gesichert waren und informiert darüber, dass alle Abteilungen aufgefordert sind, Einsparvorschläge zu erarbeiten, die in der Bezirksamtssitzung am 8. September 2020 besprochen werden sollen, bevor am 15. September 2020 ein abschließender Beschluss gefasst werden soll. Er macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass er keine Einsparvorschläge im Bereich der Leistungsverträge gemäß §§ 11, 13 und 16 SGB VIII vorlegen wird. Nach derzeitigen Stand plant die Abteilung Jugend und Gesundheit folgende Einsparvorschläge vorzulegen:

 

      Reduzierung im Bereich Ausgaben im Bereich HzE um 700 T€ und

 

      Erhöhte Erwartung im Bereich Einnahmen in Höhe von 400 T€

 

Damit würde die Abteilung Jugend und Gesundheit insgesamt 1,1 Mio. € anbieten - 1/5 der Gesamtsumme von 5,5 Mio. €.

 

Herr BzStR Liecke informiert anschließend, dass es – soweit er dies richtig verstanden hat – geplant ist, die Bezirke mit einer Art „Rettungsschirm“ zu versehen. Sollte dies in der Tat zutreffen, würde sich die Situation vermutlich nicht ganz so dramatisch darstellen. Gleichwohl würde dies die Bezirke nicht davon entlasten, Einsparvorschläge zu bringen. Und in jedem Fall steht dann spätestens im Haushaltsjahr 2022 ausschließlich nur noch die dann erfolgte Zuweisung zur Verfügung.

 

Anschließend macht Herr Kringel deutlich, dass es wichtig ist zu erkennen, dass in der Vergangenheit im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung zusätzlich eingesetzte Mittel nur dann weiter zur Verfügung stehen, wenn man sich jetzt dafür einsetzt, dass auch zukünftig in diesen Bereichen ein Schwerpunkt gesetzt wird. Das Haushaltsjahr 2021 muss aus seiner Sicht als Vorläufer für den Doppelhaushalt 2022/2023 gesehen werden, um die in Rede stehenden Angebote auch weiterhin zu sichern. Er stellt den stimmberechtigten Mitgliedern daher einen Antrag der CDU Fraktion zur Verfügung, der wie folgt lautet:

 

Der JHA möge beschließen:

 

„Das Bezirksamt wird nachdrücklich gebeten, die wichtige Jugend- und Familienarbeit gem. §§ 11, 13 und 16 SGB VIII, die in 2020 im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung auf- und ausgebaut wurde, auch im Jahr 2021 mit gleicher Mittelausstattung und ohne Kürzungen fortzuführen. Das Bezirksamt bekennt sich damit zu seinem Auftrag, die (Präventions-)Angebote und Strukturen zu erhalten und die Kinder und Jugendlichen mit Ihren Familien zu unterstützen und zu fördern, nicht nur in Corona-Zeiten, sondern deutlich darüber hinaus.“

 

Bevor der Antrag diskutiert wird, fragt Herr Posselt, ob er richtig mit der Annahme liegt, dass die 1 Mio. €, die zusätzlich in die Leistungsverträge gemäß § 11, 13 und 16 SGB VIII investiert wurden, nicht eigentlich noch auf das Defizit aufgeschlagen werden müssten. Herr BzStR Liecke bestätigt dies und informiert auch, dass in den vergangenen Wochen intensive Gespräche innerhalb des Jugendamtes zu möglichen Reduzierungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung sowie der Familienförderung geführt wurden, aber keinerlei sinnvolle Kürzungen herausgearbeitet werden konnten. Er macht noch einmal deutlich, dass er Kürzungen in den in Rede stehenden Bereichen auch unbedingt verhindern möchte, dies aber nicht versprechen kann. Eine Positionierung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wäre im Rahmen der Verhandlungen aber aus seiner Sicht hilfreich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Benecke führt Herr BzStR Liecke aus, dass es im Vorgriff auf das Jugendfördergesetz im Jahr 2019 in der Kinder- und Jugendhilfe eine umfassende Überarbeitung und weitere Ausdifferenzierung der Produktstruktur gab. Somit ist ein Vergleich der Budgetierung 2020 mit 2021 schwierig. Für die Jugendarbeit hat Neukölln ein Budget 2021 von 10.988.311 €. Bei der Budgetierung der Allgemeinen Kinder und Jugendförderung wird deutlich, dass der Stückkostenpreis 2019 des Produktes 80964 freier Träger mit knapp 42,85 € deutlich unter dem Zuweisungspreis in Höhe von 55,37 € liegt. Somit profitiert die Refinanzierung der bezirkseigenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen von jeder angebotenen Angebotsstunde der freien Träger. Der Stückkostenpreis unserer eigenen Einrichtungen lag 2019 bei 79 €. Der Hohe Stückkostenpreis liegt unter anderem an den hohen Umlagen im Bezirk. An dieser Stelle führ Herr BzStR Liecke aus, dass allen Abteilungen die Ergebnissen ihrer Medianbudgets 2013-2021 im Stückkostenvergleich je Produktbereich zur Verfügung gestellt wurden und dringend aufgefordert sind, diese Ergebnisse zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um künftig die Budgetierungsergebnisse nachhaltig zu verbessern.

 

Herr Hecht bittet dringend darum, den Trägern im Nachgang zur Bezirksamtssitzung am 15. September 2020 ein Signal hinsichtlich der weiteren Planungen zu geben. Herr BzStR Liecke sagt eine umgehende Information an die Träger zu, sobald ein Beschluss im Bezirksamt gefasst wurde. Herr Gladisch hat bereits eine erste Information an die freien Träger versendet, in der auf die aktuell dramatische Situation hingewiesen wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Posselt macht Herr BzStR Liecke noch einmal deutlich, dass die Gelder aus der politischen Schwerpunktsetzung nur in 2020 zur Verfügung standen und wie im Jugendhilfeausschuss abgestimmt eingesetzt wurden. Frau Dettmer ergänzt, dass die Mittel aus der politischen Schwerpunktsetzung genutzt wurden, um Projekte zu sichern und das Jugendamt hinter jedem einzelnen der in Rede stehenden Angebote steht. Sollten die Mittel in 2021 nicht weiter zur Verfügung stehen, muss ein komplett neues Konzept erstellt werden.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet Frau Blumenthal um 18.15 Uhr um eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Beratung aller Fraktionen zum vorliegenden Antrag der CDU Fraktion.

 

Die Sitzung wird um 18.25 fortgesetzt, indem Herr Hecht den folgenden Änderungsantrag verliest:

 

„Das Bezirksamt wird nachdrücklich gebeten, die in den letzten Jahren vorgenommene Aufstockung der Finanzen im Kinder, - Jugend und – Familienbereich gemäß §§ 11, 13 und 16 SGB VIII, auch im Jahr 2021 mit gleicher Mittelausstattung und ohne Kürzungen fortzuführen. Das Bezirksamt bekennt sich damit zu seinem Auftrag, die (Präventions-)Angebote und Strukturen zu erhalten und die Kinder und Jugendlichen mit Ihren Familien zu unterstützen und zu fördern, nicht nur in Corona-Zeiten, sondern deutlich darüber hinaus.“

 

Der Änderungsantrag wird anschließend einstimmig angenommen.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, bedankt sich Frau Blumenthal und bittet noch einmal eindringlich um eine umgehende Information an die freien Träger, wenn sich in der Bezirksamtssitzung am 15. September 2020 Schwierigkeiten abzeichnen.  Des Weiteren bittet sie, die Leistungsverträge zeitnah im Oktober im Jugendhilfeausschuss abzustimmen.

 

Frau Blumenthal beendet den Tagesordnungspunkt.


 
 

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