Auszug - Alkoholwerbung hat nichts vor Kitas und Schulen verloren  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mi, 09.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Alte Dorfschule Rudow
Ort: Alt-Rudow 60, 12355 Berlin
1706/XX Alkoholwerbung hat nichts vor Kitas und Schulen verloren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Posselt, ChristianPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Für Werbung im öffentlichen Straßenraum gelten seit dem 01.01.2019 die neuen Werberechtsverträge mit verschiedenen Unternehmen, welche federführend durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschlossen wurden. In den jeweiligen Verträgen ist geregelt, dass Werbung an Lichtmasten, Anschlagsäulen sowie an digitalen und hinterleuchteten Werbeanlagen für Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz, Tabakprodukte und Alkohol im sichtbaren Abstand von bis zu 100 m von Schulen und Kindergärten unzulässig ist.

 

Allgemein gilt für die Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland, dass die Werbeunternehmen sicherstellen müssen, dass die Werbung den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen und den guten Sitten (insbesondere keine sexistischen, diskriminierenden, kriegs- oder gewaltverherrlichenden Inhalte) sowie den Grundsätzen des Deutschen Werberats entspricht. Der Antrag wird zurückgezogen.


 
 

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