Auszug - Bürger*innenanliegen: Anordnen von Tempo 30 im Eichenquast zwischen Ringslebenstraße und Wildhüter Weg
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Die Verwaltung weist darauf hin, dass seitens der Straßenverkehrsbehörde keine verkehrliche Notwendigkeit für Tempo 30 besteht. Nach Auskunft der Polizei liegt dort keine Gefahrenlage vor. Hinzu kommt, dass dort eine Buslinie verkehrt, so dass die BVG vor einer Entscheidung angehört werden müsste.
Seitens des Ausschusses wird festgestellt, dass die in Rede stehende Strecke nicht allzu lang ist, so dass keine maßgeblichen Nachteile für die BVG zu erwarten sind.
Folgende Beschlussempfehlung in 1. Lesung wird zur Abstimmung gestellt.
Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, ob aus verkehrlichen Gründen am Eichenquast zwischen Ringslebenstraße und Wildhüterweg Tempo 30 eingerichtet werden kann.
Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung empfohlen. |
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