Auszug - Sachstand und Perspektive laufender Bauverfahren Jan - Aug 2020 - Gewerbe/Dienstleistungen - Wohnungsbau  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und spricht hierbei Großprojekte wie beim Estrel oder ehemaligen Güterbahnhof sowie große Bauvorhaben an den Buckower Feldern oder dem Mettefeld an. Sie bittet die Verwaltung sich zum Stand der Vorhaben zu äußern und dabei auch zu erklären, wo diese hinführen werden.

 

Herr BzStR Biedermann verweist eingangs zunächst darauf, dass es sich bei den von der Vorsitzenden genannten Projekte um gänzlich unterschiedliche Verfahrensstände und Planerfordernisse handelt, die im Ausschuss auch immer wieder berichtet wurden Teilweise wurde durch die BVV oder das Abgeordnetenhaus bereits Baurecht geschaffen (Estrel-Tower, Buckower Felder), befindet sich im Verfahren (Ehemaliger Güterbahnhof) oder noch ganz am Anfang (Mettefeld, derzeit städtebaulicher Ideenwettbewerb durch den Kirchenkreis).

 

Insgesamt beobachtet der Bezirk eine veränderte Bautätigkeit. Sorge bereitet Herrn BzStR Biedermann dabei, dass verlässliche Partner*innen auf Bauherren-Seite immer mehr abhandenkommen. Die Frequenz von Weiterverkäufen nimmt zu, die neuen Eigentümer*innen stehen dann oft unter zusätzlichem wirtschaftlichen Druck, was Umplanungen nach sich zieht. Als Beispiel benennt er das Vorhaben in der Braunschweiger Straße. Nachdem dort mit dem ehemaligen Eigentümer noch ein vertretbarer Nutzungsmix und eine Kita besprochen war und genehmigt wurde, beabsichtigen die neuen Eigentümer nun, nur noch Mikroapartments umzusetzen und haben dafür einen neuen Bauantrag eingereicht. Nach seiner Einschätzung geht es vorliegend einzig und allein um eine maximale Ausnutzung und Verwertung der Flächen.

 

Anhang der Bauantragslisten ist weiterhin ein ungebrochener Trend zur Umwandlung festzustellen. Die Verwaltung hat hier jedoch keine Handhabe und muss die meisten Anträge genehmigen. Das ist keine gute Entwicklung für die Kieze, wie Herr BzStR Biedermann zum Abschluss seines Berichts deutlich kritisiert.

 

Herr Wittke möchte wissen, ob der schnelle Weiterverkauf von kleineren Grundstücken, z.B. für Einfamilienhäuser, der Geldwäsche dienen könnte. Dies ist für Herrn BzStR Biedermann nicht zu beantworten.

 

Herr Schröter erfragt den Sachstand zur Bebauungsplanung des sog. Mettefeldes und ob i.d.Z. das Gespräch mit der Initiative gesucht wurde. Der Sachstand ist unverändert, wie Herr BzStR Biedermann mitteilt. Es gab öffentliche Informationsveranstaltungen und soll einen städtebaulichen Ideenwettbewerb geben. Es waren diverse Abstimmungen notwendig, welche coronabedingt zu Verzögerungen führten. Sollte die evangelische Kirche die Planung in der vorliegenden Form weiterverfolgen, ist ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.

 

Frau Manteuffel erkundigt sich, wann mit einem Baubeginn auf dem ehemaligen Blub-Gelände zu rechnen sei. Die Baugenehmigung wurde im Juni erteilt, wie Herr BzStR Biedermann berichtet. Herr Groth ergänzt, dass nach heutiger Auskunft des Eigentümers mit den Abrissarbeiten begonnen wird und in wenigen Monaten der 1. Spatenstich geplant ist.

 

Herr Scharmberg weist bei den Plänen für eine Bebauung auf dem sog. Mettefeld darauf hin, dass sich konkret um das Baufeld am Ostburger Weg handelt und bittet das Vorhaben bei den Erörterungen dahingehend präziser zu benennen. Frau Fuhrmann greift dieses Vorhaben auf, sowie auch die Vorhaben an den Buckower Feldern bzw. auf dem ehemaligen RIAS-Gelände. Diesen sind Wettbewerbs- oder Workshopverfahren vorgeschaltet. Sie möchte wissen, ob es sich bei diesen Formen um eine neue Entwicklung handelt. Herr BzStR Biedermann erklärt dazu, dass es sich um drei nicht vergleichbare Projekte handelt, welches ich auch in unterschiedlichen Stadien befinden. Die Situation auf den Buckower Feldern ist dem Ausschuss vertraut, wie kurz zusammenfassend darstellt. Beim Vorhaben am Ostburger Weg begrüßt der Bezirk den vorgeschalteten Ideenwettbewerb als bessere Grundlage für weitere Planungen. Das ehemalige RIAS-Gelände ist in verschiedener Hinsicht durch komplizierte Rahmenbedingungen schwierig zu entwickeln, wie Herr BzStR Biedermann kurz erläutert (BSR, Seveso, Naturschutz, Wechsel bei den Eigentümern). Herr Groth ergänzt, dass es sich beim Wettbewerbsverfahren um ein konkurrierendes Verfahren handelt, welches bei Bauprojekten mit herausragender Bedeutung eingesetzt wird, um die Qualität zu sichern.

 

Frau Fuhrmann bittet die Verwaltung zudem um eine Einschätzung zur Verdichtung in Nordneukölln, wo es viele kleinere Bauvorhaben gibt, welche das Bild verändern werden. Wie kann die Verwaltung hier steuernd, z.B. über den Milieuschutz, eingreifen? Herr BzStR Biedermann weist zunächst darauf hin, dass sich der Milieuschutz ausschließlich auf den (Wohnungs-)Bestand bezieht und damit keine Neubausteuerung möglich ist. Er verweist jedoch auf das dem Ausschuss bekannte Neuköllner Modell, womit bei Neubauten ein Anteil preis- und belegungsgebundenere Wohnraum und eine Kostenbeteiligung an sozialer Infrastruktur festgeschrieben wird. Da wo es möglich ist, greift der Bezirk steuernd ein, allerdings existiert an vielen Stellen Baurecht. Dass er sich noch andere als die zur Verfügung stehenden Instrumente wünschen würde, ist kein Geheimnis. Die Stadt wächst und wächst, auch die Beschlüsse der BVV z.B. zur Aufstockung von Einzelhandelsflächen auf der einen und Erhaltung grüner Oasen auf der anderen Seite spiegeln diesen Umstand wider. Herr Groth verweist ergänzend auf die städtebaulichen Leitlinien, in denen für den Innenstadtbereich u.a. eine GFZ-Obergrenze festgelegt ist. Im Rahmen der Nachverdichtungsvorhaben sind mit festgelegten Biotopflächenfaktoren (BFF) zudem ausreichende naturhaushaltswirksame Flächen auf dem Grundstück herzustellen oder zu erhalten.

 

Frau Manteuffel berichtet von Gerüchten zum Verkauf der Firma Haupt Pharma in Britz und fragt, wie es dort weitergehen könne. Herr Groth teilt mit, dass der Verwaltung dazu keine Informationen vorliegen. Das dortige Gebiet hat eine heterogene Struktur und ist als beschränktes Arbeitsgebiet planungsrechtlich festgeschrieben. Sodann wäre auch künftig nur eine gewerbliche Nutzung möglich.


 
 

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