Auszug - Aktuelle Situation der Pandemieentwicklung - die zweite Welle zwischen Unvernunft und Leichtsinn - bewusste Gesundheitsgefährdung der Gesellschaft   

 
 
30. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Koglin begrüßt im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes Herrn BzStR Liecke, der einen Überblick über die aktuelle Situation gibt. (siehe Anlage 1).

 

Herr BzStR Liecke informiert in diesem Zusammenhang, dass es hinsichtlich der Rechtsverordnungen, die sehr häufig angepasst werden Kritik seitens der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin gibt. Der KV bleibt kaum Zeit, um die Praxen rechtzeitig zu informieren, und die Praxen haben keine ausreichende Vorbereitungszeit, um sich auf eine mögliche Fülle an Testanfragen einzustellen.

 

Des Weiteren berichtet Herr BzStR Liecke über das Ausbruchsgeschehen im „Brauhaus Neulich“. Da die Anwesenheitslisten unvollständig oder fehlerhaft waren, hatten die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt Neukölln große Probleme, die Kontaktnachverfolgung abzuschließen. Um möglichst alle Gäste zu erreichen, wurde ein öffentlicher Aufruf gestartet, dass sich alle Besucherinnen und Besucher des in Rede stehenden Zeitraumes im Sinne ihrer Gesundheit schnell an das Gesundheitsamt wenden sollten. Inzwischen ist dieses Ausbruchsgeschehen erledigt.

 

Er führt weiter aus, dass die Situation an den Neuköllner Schulen derzeit überschaubar ist. An drei Schulen gibt es positive Testergebnisse. Ähnlich verhält es sich auch an den Kindertagesstätten. Herr BzStR Liecke hebt die gute Zusammenarbeit zwischen der Schulaufsicht, der Kollegin BzStRin Korte und dem Gesundheitsamt hervor, was nicht zuletzt auch eine einheitliche Kommunikation nach „draußen“ zur Folge hat.

 

Hinsichtlich der personellen Ausstattung informiert Herr BzStR Liecke, dass derzeit noch 10 Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden. Diese Unterstützung endet jedoch mit Ablauf des Monats September 2020. Diesen Wegfall gilt es rechtzeitig zu kompensieren. Hierzu soll nicht nur auf Bestandspersonal aus dem Bezirksamt zurückgegriffen werden. Aktuell werden auch befristetet Beschäftigungspositionen eingerichtet. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt Neukölln nehmen nach wie vor so gut wie keine ihrer originären Aufgaben wahr, sondern sind vielmehr alle zur Pandemiebekämpfung eingesetzt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Posselt berichtet Herr BzStR Liecke, dass die Bundeswehrsoldaten aus dem Wachbataillon kommen. Er führt hinsichtlich der Personalausstattung für den Pandemiestab aus, dass die letzten Monate das Bezirksamt rund um das Pandemiegeschehen vor große Herausforderungen gestellt haben, die aufgrund des herausragenden Engagements zahlreicher Kolleginnen und Kollegen erfolgreich gemeistert werden konnten. Entsprechend wurde im Bezirksamt bereits vor einigen Wochen eine Vorlage verabschiedet, nach der 50 Personen (30 plus 20 Reserve) allein aus dem Mitarbeiterstamm des Bezirksamtes dem Pandemiestab temporär zur Unterstützung zugewiesen werden sollen. Insgesamt sind derzeit rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pandemiestab eingesetzt –inklusive 11 Honorarkräften (nicht vollzeitbeschäftigt) und drei Mitarbeitende des MdKs sowie 4 Containment Scouts vom RKI.

 

Im Rahmen einer Nachfrage von Herrn Fischer weist Herr BzStR Liecke darauf hin, dass es für Versorgung von an Covid 19 erkrankten Patientinnen und Patienten zwischenzeitlich das Notfallkrankenhaus auf dem Messegelände gibt, aber nach wie vor auch eine Reserve an Intensivbetten im Vivantes Krankenhaus Neukölln zur Verfügung steht.

 

Hinsichtlich der angekündigten Fördergelder teilt Herr BzStR Liecke auf Nachfrage von Herrn Fischer mit, dass bisher keine Mittel seitens des Bundes geflossen sind.

 

Herr Blank stellt die Frage in den Raum, ob eine erhöhte Anzahl an Tests auch zu einer höheren Anzahl an positiven Testergebnissen führt. Hierzu führt Herr BzStR Liecke aus, dass im CAZ derzeit „lediglich“ 1,6% der Testergebnisse positiv waren. Hierzu führt Herr DR. Savaskan aus, dass am CAZ bisher Tests durchgeführt werden ohne eine scharfe Indikation. Dies ist bei den mobilen Abstrichteams anders – hier gibt es immer eine entsprechende Indikation.

 

Auf Rückfrage von Herrn Hecht berichtet Herr BzStR Liecke, dass derzeit zusätzliche Büroarbeitsplätze für die Hotline und/oder Kontaktnachverfolgung in der vom Bezirksamt bereits unter anderem für das SGA angemieteten Liegenschaft eingerichtet werden. Die Arbeitsplätze in der Blaschkoallee sind zwischenzeitlich alle eingerichtet und abgenommen worden.

 

Des Weiteren informiert Herr BzStR Liecke über den anstehenden Umzug des CAZ. Der letzte Tag am Standort Estrel wird voraussichtlich der 27. August 2020 sein, so dass am 28. August 2020 der Umzug stattfinden kann. Es ergeben sich folgende Vorteile aus dem Umzug:

 

       Einsparung von Kosten, v.a. im Security-Personal (nachts und am Wochenende) sowie von Mietkosten für das Estrelgelände

       Einbindung des Pförtner-Häuschens am Eingang in der Riesestraße als Abstrichausgabe

       das Personal kann zeitlich flexibler eingesetzt werden, einfacherer Austausch und Aufstockung im Bedarfsfall

       PC-Arbeitsplatz mit Zugang zum Hausnetz aus dem Bürogebäude

 

Herr BzStR Liecke führt anschließend hinsichtlich der fünf berlinweiten Teststellen aus, dass diese nicht durch den Bezirk betrieben werden sondern in der Verantwortung der Charité bzw. Vivantes liegen. Personen mit Wohn- oder Dienstort in Neukölln können sich aber im CAZ Neukölln testen lassen. Aktuell können sich bei nachfolgenden Gruppen/Einrichtungen Arbeitgeber bzw. Sekretariate bezüglich einer Testung beim Gesundheitsamt Neukölln melden:

 

 Kitas und Schulen

 Medizinisches Personal

 Flüchtlingsunterkünfte

 Einrichtungen der Eingliederungshilfe

 Suchthilfeeinrichtungen

 Obdachlosenunterkünfte

 Ambulante und stationäre Jugendhilfe

 Feuerwehr

 Krankentransportunternehmen

 Polizei

 

Hinsichtlich der Frage, wie mit dem Zeitraum zwischen Testung und Testergebnis umgegangen wird bzw. wie eine Verkürzung dieser Zeit möglich gemacht werden kann, berichtet Herr BzStR Liecke, dass es ausreichend Laborkapazitäten zur Verfügung stehen müssen, um einen zeitnahen Rücklauf der Ergebnisse zu ermöglichen. Herr Dr. Savaskan informiert in diesem Zusammenhang, dass Reiserückkehrer von den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes Neukölln bei der Testung immer den Hinweis erhalten, dass bis zur Vorlage des Testergebnisses die Schutzzeit (Quarantäne) gilt.

 

Frau Gebhardt bittet um Mitteilung, wie damit umgegangen wird, wenn Reiserückkehrer mit einem negativen Testergebnis ein zusätzliches Schreiben für ihren Arbeitgeber benötigen. Hierzu führt Herr Dr. Savaskan aus, dass das Infektionsschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen den Arbeitgebern bekannt sein sollten. Wenn es zwingend erforderlich ist, wird in Einzelfällen jedoch ein gesondertes Schreiben zum negativen Testergebnis im Gesundheitsamt ausgestellt. Dies ist nicht mit Kosten für die Bürgerin bzw. den Bürger verbunden.

 

Im Rahmen der Besprechung dieses Tagesordnungspunktes kommt die Frage auf, ob Restaurantbetreiben möglicherweise nicht alle erforderlichen Informationen zu dem Verhalten während der Pandemie erhalten. Herr BzStR Liecke macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass das Infektionsschutzgesetz und die geltenden Rechtsverordnungen jedem Gewerbetreibenden bekannt sein sollten. Zum einen gehört es zu den Pflichten eines Gewerbetreibenden, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren und zum anderen sind die entsprechenden Vorgaben regelmäßig Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Aus Sicht von Herrn BzStR Liecke sind in diesem Zusammenhang Stichprobenkontrollen sehr wichtig. Hierzu bedarf es aber einer entsprechenden personellen Ausstattung der Ordnungsämter.

 

Herr Koglin macht anschließend deutlich, dass er ein Missverhältnis beobachtet. Zum einen soll in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasenschutz (MNS) getragen werden, was auch kontrolliert wird und zum anderen findet ein solch konsequentes Vorgehen bei den feiernden Gruppen in öffentlichen Parkanlagen nicht statt.  Er stellt die Frage in den Raum, wie ernst die derzeitige Lage tatsächlich ist, wenn hier kein konsequentes Eingreifen stattfindet. Herr BzStR Liecke erklärt, dass auch ihn das Verhalten der feiernden ärgert. Es ist unverantwortlich und gefährlich. Ganz davon abgesehen, wie vermüllt der Volkspark Hasenheide hinterlassen wurde. Auch er würde es begrüßen, wenn solche Zusammenkünfte schnell aufgelöst und die Personen zur Verantwortung gezogen werden würden, hat aber auch Verständnis für die Männer und Frauen der Polizei, die auch nicht mehr als arbeiten können. Herr Dr. Savaskan führt anschließend aus, dass alle Bemühungen der Mitarbeitenden im Gesundheitsamt das Ziel haben, Infektionsgeschehen so früh wie möglich zu erkennen und einzudämmen. Die Entwicklung ist derzeit bedenklich aber bisher noch kontrollierbar. Von Vorteil ist es auch, dass Maßnahmen, die getroffen werden jetzt deutlich routinierter als noch zu Beginn der Pandemie sind. Er weist in diesem Zusammenhang auch auf das eingeführte Ampelsystem hin, dass installiert wurde, um rechtzeitig frühzeitig greifende Maßnahmen zu installieren.

 

Nachdem es keine weiteren Fragen mehr gibt, beendet Herr Koglin diesen Tagesordnungspunkt.


 
 

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