Auszug - Neukölln unterstützt das Neubauvorhaben von Karstadt am Hermannplatz!  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
1593/XX Neukölln unterstützt das Neubauvorhaben von Karstadt am Hermannplatz!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Kringel, GerritFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Vorsitzende verweist eingangs auf den Änderungsantrag der Linken, der bereits mit der Tagesordnung verschickt wurde. Herr Kringel teilt mit, dass der ursprüngliche Antrag durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen wird. Stattdessen wird heute durch die Fraktionen von SPD und CDU ein Initiativantrag in den Ausschuss eingebracht. Der Änderungsantrag durch die Linke ist damit hinfällig.

 

Die Vorsitzende bittet die beiden Fraktionen um kurze Bestätigung, SPD und CDU stimmen zu. Herr Morsbach erhält daraufhin das Wort für den Antrag „Zukunftsfesten Hermannplatz gestalten“ und begründet den Antrag. Der Antrag soll über den Ältestenrat federführend an den HWVG-Ausschuss überwiesen werden. Durch den Antrag wird die federführende Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im weiteren Verfahren akzeptiert, wie Herr Morsbach kurz erläutert. Er verliest dann den Antragstext wie folgt:

 

„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich weiterhin aktiv in die Planungsprozesse am Hermannplatz einzubringen. Der Hermannplatz und die unmittelbar anliegende Einzelhandelsstruktur mit dem Karstadt-Warenhaus ist ein starker Identifikationspunkt im Bezirk Neukölln und unmittelbar mit ihm verbunden. Das Bezirksamt möge sich in diesem Rahmen dafür einsetzen, dass der Hermannplatz seine Zentrumsfunktion als Teil des Hauptzentrums Karl-Marx-Straße/Hermannplatz/Kottbusser Damm weiterhin ausfüllt, seine Versorgungsaufgaben gesichert werden sowie die Grundversorgung flächendeckend und wohnungsnah gewährleistet bleibt, um damit zur Erhaltung der sozialen Mischung im Wohnumfeld beizutragen. Das Karstadt Warenhaus soll als Magnetbetrieb erhalten bleiben und als Projekt gesamtstädtischer Bedeutung unter Federführung des Senats weiterentwickelt werden.

 

Bei der Planung sind die Belange einer modernen Verkehrspolitik (Stärkung des ÖPNV, fußgänger*innen- und fahrradfreundlich sowie barrierefrei), einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Platz sowie dem Erhalt eines vielfältigen Gewerbeangebots, inkl. des Wochenmarktes, zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der interdisziplinären und überregionalen Bedeutung des Hermannplatzes wird das Bezirksamt aufgefordert ein Koordinierungsgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Bezirke Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und den zuständigen Senatsverwaltungen anzuregen, um die genannten Ziele zu erreichen und weitere Schritte, wie eine vertiefte Beteiligung der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden sowie Abstimmungen hinsichtlich städtebaulicher, wirtschaftspolitischer, verkehrstechnischer und weiterer Anforderungen anzustoßen.“

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Wewer, der für die Grünen einen Änderungsantrag einbringt und diesen wie folgt verliest:

 

„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich weiterhin aktiv in die Planungsprozesse am Hermannplatz einzubringen. Der Hermannplatz und die unmittelbar anliegende Einzelhandelsstruktur mit dem Karstadt-Warenhaus ist ein starker Identifikationspunkt im Bezirk Neukölln und unmittelbar mit ihm verbunden. Das Bezirksamt möge sich in diesem Rahmen dafür einsetzen, dass der Hermannplatz seine Zentrumsfunktion als Teil des Hauptzentrums Karl-Marx-Straße/Hermannplatz/Kottbusser Damm weiterhin ausfüllt, seine Versorgungsaufgaben gesichert werden sowie die Grundversorgung flächendeckend und wohnungsnah gewährleistet bleibt, um damit zur Erhaltung der sozialen Mischung im Wohnumfeld beizutragen. Das Karstadt Warenhaus soll als Magnetbetrieb erhalten bleiben. Bezüglich der Neubau- bzw. Veränderungspläne des Eigentümers SIGNA soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass stadtplanerische Grundsätze berücksichtigt werden, wie in der Stellungnahme des Neuköllner Stadtplanungsamtes vom 06.07.2020 dargestellt. An allen Planungen sind Bürger*innen der betroffenen Bezirke über das gesetzlich vorgegebene Maß hinaus intensiv zu beteiligen.

 

Bei der Planung sind die Belange einer modernen Verkehrspolitik (Stärkung des ÖPNV, fußgänger*innen- und fahrradfreundlich sowie barrierefrei), einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Platz sowie dem Erhalt eines vielfältigen Gewerbeangebots, inkl. des Wochenmarktes, zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich kritisch in die weitere Ausgestaltung des vom Senat im Rahmen des Letter of Intent angekündigten Masterplanverfahrens zum Standort des Karstadt-Gebäudes einzubringen. Es ist beim Senat darauf hinzuwirken, dass keine Vorfestlegungen auf das von SIGNA vorgelegte Konzept erfolgt, sondern ein ergebnisoffenes und transparentes Verfahren unter Berücksichtigung der Berliner Leitlinien zur Bürger*innenbeteiligung durchgeführt wird. Außerdem sollte darauf hingewirkt werden, dass die im Letter of Intent formulierte Zeitplanung, die einen Abschluss des Masterplanverfahrens noch in dieser Legislaturperiode vorsieht, überarbeitet wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten beim Senat daraufhin zu wirken, dass die Zuständigkeit für die Planung weiterhin bei den beteiligten Bezirken verbleibt.“

 

Herr Wittke erklärt den Beitritt der FDP zum Initiativantrag von SPD und CDU.

 

Die Vorsitzende begrüßt Herrn BzStR Schmidt aus Friedrichshain-Kreuzberg in der Sitzung und bittet ihn um eine Einschätzung. Dieser bedankt sich zunächst für die Einladung. Die Stellungnahmen des Neuköllner Stadtentwicklungsamtes sind bekannt, welche vollumfänglich auch durch seinen Bezirk geteilt werden. Man befindet sich mit dem Bezirk Neukölln im regelmäßigen Austausch zu dem Thema. Auch sein eigener Standpunkt dürfte hinlänglich bekannt sein. Zuletzt hatte er sich nach dem Letter of Intent des Senats geäußert, den er als Vereinbarung für rechtswidrig erachten würde, da sie das Kopplungsverbot unterlaufen würde. Zudem könnten sich aus diesem Entschädigungspflichten ergeben.

 

Konsequenz des Letter of Intent ist das Aufstellen eines Masterplanverfahrens für die weitere Entwicklung am Hermannplatz. Herr BzStR Schmidt erwartet, dass der Senat sich diesbezüglich demnächst an beide Bezirke wenden wird. Für seinen Bezirk macht er klar, dass ein solches Verfahren nur unter der Voraussetzung mitgetragen wird, dass es ergebnisoffen gestaltet und vom Entzug des Planungsrechts abgesehen wird.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Einschätzung und Benennung der Konflikte bei Herrn BzStR Schmidt. Sie bittet um Mitteilung wie mit den vorliegenden Anträgen weiter umgegangen werden soll. Herr Morsbach plädiert für eine Abstimmung und federführende Überweisung an den HWVG-Ausschuss über den Ältestenrat. Der Ursprungsantrag liege seit etwa einem Jahr vor und es müsse entschieden werden, wie es mit dem Antrag weitergehen soll. Alternativ bliebe nur eine weitere Vertagung. Herr Wewer gibt zu bedenken, dass die Anträge sehr kurzfristig eingebracht wurden und spricht sich für eine Vertagung aus. Herr Kringel und Herr Szczepanski stimmen für ihre Fraktionen dem Vorschlag auf Abstimmung zu.

 

Die Vorsitzende ruft daher zunächst den Änderungsantrag der Grünen auf und bittet um Abstimmung. Für den Antrag stimmen daraufhin die Fraktionen der Grünen und Linken, dagegen votieren die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Vorsitzende ruft nun den Initiativantrag von SPD und CDU auf und bittet um Abstimmung. Für den Antrag stimmen die Fraktionen von SPD und CDU, die Fraktionen der Grünen, Linken und AfD lehnen den Antrag ab. Im Ergebnis wird durch den Ausschuss mehrheitlich die Annahme des Antrags empfohlen und dieser zugleich an den Ältestenrat zur Überweisung an den HWVG-Ausschuss zurücküberwiesen.


 
 

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