Auszug - Besichtigung des RIAS-Geländes, Gespräch mit dem Eigentümer   

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: RIAS-Gelände
Ort: Britzer Damm, 12347 Berlin
 
Beschluss


Es war keine Vertreterin/kein Vertreter des Grundstückseigentümers PRS Family Treuhand (Luxemburg) aus dem Berliner Büro vor Ort. Herr BzStR Eberenz erklärte, dass er eine möglichst „pragmatische“ Vorgehensweise gewählt und den Schlüssel direkt vom Eigentümer erhalten habe, um den Ausschuss einzulassen.

Der Vorsitzende und weitere Ausschussmitglieder waren darüber sehr befremdet, da der TOP eindeutig das Gespräch mit dem Eigentümer vorsah und sich Herr Eberenz angeboten hatte, den Kontakt zu diesem herzustellen. Überdies sei bekannt, dass Ausschusstermine vor Ort immer das Ziel hätten, sich umfassend über aktuelle Lage und Entwicklungen zu informieren, was nur im Gespräch mit verantwortlichen Personen möglich sei. Der Ausschuss war mehrheitlich der Meinung, dass damit der eigentliche Zweck des Lokaltermins nicht erfüllt werden könne. Anschließend erfolgte die Begehung des Geländes, ein Areal mit frisch angepflanzten Baumschößlingen wurde in Augenschein genommen und die Befürchtung geäußert, dass die Anpflanzungen aufgrund erkennbar mangelnder Bewässerung gefährdet sei. Auch der nahe gelegene Pfuhl stellte sich nach Besichtigung durch Ausschussteilnehmende geschätzt als zu 95 % bewachsen und fast trocken gefallen heraus. Der Stadtrat verwies auf die mangelnden personellen Ressourcen zur Kontrolle der Einhaltung der Auflagen. Es wurde angeregt, die überdurchschnittliche Kontrolldichte des Prinzessinnengartens auf dem St. Jacobi Friedhof zu reduzieren, um auch das RIAS-Gelände und andere problematische Orte besser durch das Amt beaufsichtigen zu können.

Herr Teschner-Steinhardt verwies auf den mit dem Voreigentümer geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dem Amt größere Einwirkungsmöglichkeiten böte, als eine rein ordnungsrechtliche Vorgehensweise, die immer unter gerichtlichem Vorbehalt stünde. In diesem wurde auch ein Treuhandkonto in Höhe von 1 Million Euro vereinbart, falls die Auflagen nicht umgesetzt würden. In dem Vertrag ist auch die Möglichkeit eines Tauschs von Renaturierungs- und Bebauungsflächen vorgesehen. (Karten sowie Darstellungen des Umweltamtes werden dem Protokoll beigefügt). Ausführlich wurde die kürzlich erfolgte Vereinbarung zwischen dem Senat und einem chemischen Betrieb in der Nachbarschaft diskutiert, die zu einer Veränderung der sogenannten „Seveso-Auflage“ führte und damit überhaupt erst eine Wohnbebauung (wie auch den Bau der Schule am Koppelweg) ermöglichte.

Der Ausschussvorsitzende informierte auf der Grundlage vorheriger Gespräche mit der Abteilung Stadtplanung den Ausschuss darüber, dass zurzeit die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenkonzepts in Abstimmung mit der Neuköllner Stadtplanung erfolgt, das Umweltamt ist beteiligt. Darauf basierend soll ein Entwurf für die städtebauliche Entwicklung des Geländes vorgelegt werden. Im Gespräch ist u.a. die „Abschirmung“ der geplanten Wohnbebauung gegen das angrenzende Gewerbegebiet durch einen Riegel „sanften“ Gewerbes. Ein „städtebauliches Werkstattverfahren“ sei ausgeschrieben. Nach dem „Berliner Modell“ werde 30% bezahlbarer Wohnraum angestrebt, für den ggf. ein Wohnungsbauunternehmen des Landes als Partner eintreten könnte. Lt. Umweltverwaltung gibt es auch Interesse von Berlin-Glas, einen Grundstücksteil als Firmenparkplatz zu erwerben.

 

Korrektur von in Punkt 2 aufgeführten Aussagen durch Herrn BzStR Eberenz:

 

Bis Herbst 2020 soll ein von PRS Family Trust beauftragtes Planungsbüro den Entwurf vorlegen.

Im Zusammenhang mit der geäußerten Befürchtung, dass die frischen Anpflanzungen gefährdet seien, habe er nicht auf Personalknappheit verwiesen, sondern vielmehr darauf, dass das RIAS-Gelände insbesondere nach Abschluss der Vertragsverhandlungen, für UmNat zur Zeit nicht als Fläche mit besonderem Aufsichtsbedarf gilt.

Der Vertrag enthält KEINE Aussagen zu evtl. Tausch von Flächen, da er ein reiner Wiederherstellungsvertrag ist.

Die Möglichkeit eines partiellen Flächentausches wurde im Rahmen der Verhandlungen zwar angesprochen, aber nur unter bestimmten, genau definierten Bedingungen (Gleichwertigkeit in Größe der Fläche und Bodenqualität und Zusammenhang mit der Wiederherstellungsfläche WM1a) in Aussicht gestellt.

Es wurden nicht die Seveso III Auflagen verändert. Vielmehr konnte der Schutzradius um eine nahe gelegene Firma herum, die mit gefährlichen Stoffen arbeitet bzw. diese lagert, eine Vereinbarung herbeigeführt werden zur Reduktion der Menge dieser gefährlichen Stoffe. Dadurch wiederum konnte der bis dato geltende Schutzradius von etwas über einem Kilometer deutlich reduziert werden, so dass damit nunmehr auch der Schulbau am Koppelweg und die Wohnbebauung auf dem Emmausfriedhof möglich wurden.


 
 

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