Auszug - Bebauungsplan 8-99 „Saalestraße-Süd“ - Einleitung Bebauungsplanverfahren -  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Bei dem Bebauungsplan handelt es sich nach Aussage von Herrn Groth um die Wiederaufnahme eines alten Planverfahrens. Dieses wurde seinerzeit mit dem Ziel betrieben, die dortige Ladenzeile weiterzuentwickeln, bis die Eigentümer des Grundstücks an die Verwaltung herangetreten sind und ihren ausdrücklichen Wunsch zur Errichtungen von studentischem Wohnen bekundet haben.  Die Verwaltung hat dieses Vorhaben begrüßt, daraufhin das Planverfahren nicht weiterverfolgt und das Vorhaben gem. §34 BauGB genehmigt. Nun, da der Bau fast fertiggestellt ist, wird diese Nutzung durch die Eigentümer nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen soll nach den Vorstellungen der Eigentümer nunmehr eine Nutzung als Beherbergungsstätte erfolgen. Diese ist aus Sicht des Bezirks dort allerdings nicht gewünscht, da in unmittelbarer Nähe bereits ein Hostel in Betrieb ist. Um die weitere Entwicklung beeinflussen zu können, wird das Planverfahren daher wiederaufgenommen.

 

Die Vorsitzende begrüßt Frau Koc im Ausschuss und übergibt ihr das Wort. Frau Koc stellt sich kurz vor. Sie und ihre Geschwister sind Eigentümer des Grundstücks. Sie schildert die Probleme aus Sicht der Familie. Durch die direkte Nähe zum S-Bhf. und dem damit zusammenhängenden Lärm ist ein dauerhaftes Wohnen dort nicht umsetzbar. Es gab mehrere Gespräche mit Herrn BzStR Biedermann. Man hat jedoch das Gefühl, dass gegen die Familie gearbeitet wird, da alle bisherigen Vorschläge von der Verwaltung abgelehnt wurden. Die Einleitung des Planverfahrens stellt für sie eine Entscheidung gegen die Bürger*innen dar. Die Familie ist kein sog. Großinvestor und sie fühlen sich nicht ernst genommen. Frau Koc ist daher heute in den Ausschuss gekommen, um die Ursachen zu erfahren.

 

Herr Morsbach fügt hinzu, dass die Familie Koc an ihn herangetreten ist und um Rat gefragt habe. Der Werdegang ist ihm allerdings auch nicht in Gänze bekannt. Er hat den Eindruck, dass die Familie eine Reihe von Kompromissvorschlägen gemacht habe. Ob diese allerdings geeignet sind, eine tragfähige Lösung zu finden, kann er nicht einschätzen. Er plädiert daher für eine Weiterführung der Gespräche.

 

Die Familie plant für eine bessere Vermarktung eine Mischnutzung mit möblierten Apartments (Nachfrage Frau Marienfeldt), zwei der Geschosse sind weiterhin für studentische Wohnzwecke vorstellbar.

 

Herr BzStR Biedermann vernimmt den Vorschlag mit zwei Geschossen als Studentenwohnheim heute zum ersten Mal. Zur Historie wurde bereits einiges gesagt. Die Nähe zur S-Bahn ist keine Überraschung und von Anfang an klar gewesen. Die Baugenehmigung ist seinerzeit explizit für den Bau eines Studentenwohnheims erteilt und das Planverfahren eingestellt worden. Eine reine Nutzung als Beherbergungsstätte wäre auch bereits zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt worden. Es ist richtig, dass mehrere Gespräche stattgefunden haben, bei denen die gegenseitigen Standpunkte ausgetauscht wurden. Er verwahrt sich ausdrücklich gegen den Vorwurf, die Angelegenheit bzw. die Familie nicht ernst zu nehmen. Die Gespräche sind bisher noch nicht abgeschlossen. Zuletzt hat man sich vor ca. zwei Wochen miteinander ausgetauscht. Die dabei angekündigten Unterlagen liegen bisher jedoch nicht vor. Die begehrte Umnutzung des Gebäudes ist unter den gegebenen Umständen schwierig. Natürlich kann Herr BzStR Biedermann die wirtschaftliche Situation der Familie nachvollziehen, gleichwohl können wirtschaftliche Erwägungen eines Eigentümers alleine nicht zu einer Änderung führen. Vorstellbar ist für den Bezirk eine Variante, bei der die Beherbergung eine eindeutig untergeordnete Rolle spielt und die überwiegende Nutzung z.B. mit einem sozialen Träger erfolgt. Wenn dies realisiert werden kann, ist die Wiederaufnahme des Planverfahrens nicht erforderlich. Da allerdings ein Bauantrag eingereicht wurde, musste gehandelt werden. Frau Koc merkt hierzu an, dass ein Konzept vorgelegt wurde. Herr Dr. Hoffmann empfiehlt grundsätzlich die Einsetzung einer Hausverwaltung. Dies wurde durch die Familie bereits geprüft, wie Frau Koc erklärt.

 

Die Vorsitzende stellt abschließend fest, dass sich die Verwaltung mit der Familie Koc weiterhin im Austausch befindet. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt sie den Tagesordnungspunkt.


 
 

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