Auszug - Veränderungssperre XIV-207b/33 für das Grundstück Rhodeländerweg 190 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-207b
Der Tagesordnungspunkt wird durch die Vorsitzende kurz eingeleitet und sie bittet dazu um Erläuterung der Gründe für die Veränderungssperre.
Herr Groth erläutert in Analogie zum vorigen Tagesordnungspunkt, dass es sich um eine einheitlich geprägte Siedlung handelt, welche erhalten bleiben soll. Für ein Einzelgrundstück wurde ein Bauantrag eingereicht, der in der Folge eine Unterbrechung des Siedlungscharakters bedeuten würde. Mit der Veränderungssperre kann das vorgesehene Bauvorhaben verhindert und der Bebauungsplanentwurf festgesetzt werden.
Herr Kringel erkundigt sich nach dem Bauvorhaben, welches nach Aussage von Herrn Groth die Erweiterung einer Doppelhaushälfte mit erweiterter Wohnfläche umfasst und nach derzeit geltendem Planungsrecht zulässig wäre. Mit dem Bebauungsplan sollen Erweiterungen weiterhin möglich sein, diese aber einheitlich erfolgen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV mit den Stimmen der SPD, CDU, Grüne und Linke bei Enthaltung der AfD die Zustimmung der Vorlage empfohlen. |
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