Auszug - Thema Stadtentwicklung und Wohnen bei Corona  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen Telefonr.: 030 5679 5800 Meeting-ID: 605 049 768
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.04.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende interessiert sich insbesondere für drei Fragen:

 

  1. Welche Möglichkeiten haben die Mieter*innen nun bei Problemen mit Mietzahlungen?
  2. Wie wird mit Räumungen von Wohnungen und Gewerbe umgegangen?
  3. Wie organisiert sich die Verwaltung in diesen Zeiten?

 

 

Bezirksstadtrat Biedermann erklärt, dass die Verwaltung sich im Notbetrieb befindet. Die starke Einschränkung des Präsenzbetriebes verhindert die Arbeitsfähigkeit eklatant, wenn auch in den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark. Durch den Mangel an Home-Office-Möglichkeiten lässt sich das auch nicht durch Arbeit von zu Hause auffangen.

Die Mängelbeseitigung und Wohnungsaufsicht sind systemrelevant und arbeiten im Grundbetrieb weiter. Die Bearbeitung von Bauanträgen verzögert sich aber beispielsweise. Anträge drohen in die Genehmigungsfiktion zu geraten. Das Problem betrifft alle Bezirke und wird auch bereits mit der Landesebene erörtert. Bei Bauanträgen wird natürlich priorisiert, damit die größten Probleme verhindert werden können. Auch im Milieuschutz und bei der Ausübung von Vorkaufsrechten besteht das Problem mit Fristen. Die Auswirkungen sind aber abhängig vom aktuellen Arbeitsaufwand. Im Vorkaufsrecht ist das bisher machbar. Im Milieuschutz ist es schwieriger. Die Bauleiplanung arbeitet weiter in Rotation an B-Plänen. Der Fachbereich Vermessung ist weitgehend zum Stillstand gekommen.

 

Herr Biedermann erklärt, zu den anderen beiden Punkten wisse man letztlich auch nur so viel, wie der Presse zu entnehmen war. Die Räumung von Wohnungen und Gewerbe ist ausgesetzt. Das gilt auch für die Räumung des Syndikats. Die Nichtbegleichung der Mieten für die Monate April bis Juli kann nicht zur Kündigung führen, wenn diese im Zusammenhang mit der Corona-Situation steht. Er rät dazu, sich hier unbedingt beraten zu lassen. Die Mieten müssen im Nachhinein aber noch beglichen und die Folgen der Corona-Pandemie müssen als Begründung nachgewiesen werden. Die sozialen Folgen der Krise sind bereits im Wohnungsamt zu spüren. Die Antragszahlen steigen und Herr Biedermann geht nicht davon aus, dass die Krise für viele Menschen mit dem ersten August beendet sein wird.

 

Herr Groth, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, ergänzt, dass etwa 20 Prozent der Kolleg*innen anwesend seien und man rotiere. Die Technik setze den Bemühungen in dieser Lage arbeitsfähig zu bleiben aber Grenzen. Man sei aber bestrebt, v.a. bei wichtigen Vorhaben die Pläne einzuhalten. Rückfragen oder weitere Redebeiträge aus dem Ausschuss bestehen nicht.


 
 

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