Auszug - Bericht des Beirates  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 13.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mein-Kiez-Café
Ort: Brusendorfer Straße 19, 12055 Berlin
 
Beschluss

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Schoenthal das Wort Herrn Szczepanski

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Schoenthal das Wort Herrn Szczepanski. Dieser berichtet über die am 1. November 2007 stattgefundene Beiratssitzung des Neuköllner Jobcenters:

 

·           Der Geschäftsführer berichtete hinsichtlich der Sanktionsmaßnahmen der Jobcenter, dass diese in der Regel nur die entsprechenden Personen, nicht aber die Bedarfsgemeinschaften treffen. Eine Sanktionsquote zur Leistungsreduzierung im Jobcenter Neukölln gibt es nicht.

·           Weiterhin wurde mitgeteilt, dass der Anteil von Personen mit Qualifizierungsmaßnahmen in Neukölln mit 20 % besonders hoch ist.

·           Darüber hinaus wurde berichtet, dass der Bund den Jobcentern für das Jahr 2008 insgesamt 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt hat.

·           Wie der Geschäftsführer weiterhin mitteilte, tendieren die Integrationsquoten der Maßnahmen zwischen 10 % und 40 %.

·           Hinsichtlich einiger statistischer Eckdaten wurde berichtet, dass 60 % aller über das Jobcenter Arbeitssuchenden in Neukölln nicht mehr als einen Hauptschulabschluss besitzen und 30 % der arbeitsuchenden Antragssteller sowie 60 % der arbeitsuchenden Migranten in Neukölln ohne berufliche Ausbildung sind.

 

Darüber hinaus berichtet Herr Szczepanski gesondert über die Informationen, die er aus der Beiratssitzung zum Thema öffentlich geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS) von der Geschäftsführung erhalten hat:

 

·           Bundesweit sollen in den nächsten 4 Jahren 100.000 geförderte Arbeitsverhältnisse über das von der Bundesregierung initiierte Bundesprogramm „Jobperspektive“ entstehen.

·           Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Jobcenter mit 75 % Bundesmitteln. Das Land Berlin zielt darauf ab, weitere 25 % zu übernehmen.

·           Beabsichtigt sind langfristige Beschäftigungsangebote zu tariflichen Bedingungen für Langzeitarbeitslose, die auf Grund von mindestens zwei Vermittlungshemmnissen perspektivisch keine Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt besitzen.

·           Vermittlungshemmnisse können zum Beispiel sein: Alter über 50 Jahre, Drogensucht, Krankheit oder Vorstrafen, mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlender Schul- oder Berufsabschluss.

·           Die geplanten Maßnahmen sollen im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich sein und in der ersten Phase über einen gemeinnützigen Träger durchgeführt werden. Die Antragssteller sollen dabei mindesten 25 Jahre alt sein.

·           Ab 01.04.2008 können dann auch Wirtschaftsunternehmen Anträge auf Zuschüsse aus dem Bundesprogramm stellen. Eine Kofinanzierung des Landes Berlin auf diese dann nicht mehr zusätzlichen Maßnahmen würde jedoch entfallen.

·           Die Bezahlung soll in Berlin je nach Branche tarifnah oder tarifgleich sein. Das Richtentgelt soll bei ca. 1.300 Euro liegen.

·           Berlinweit sollen im Jahr 2008 ca. 3.500, im Jahr 2009 ca. 8.500 und im Jahr 2010 ca. 10.000 Maßnahmestellen errichtet werden.

·           Auf Neukölln sollen ca. 500 Maßnahmestellen für das nächste Jahr entfallen.

·           Zum 01.11.2007 lagen 98 Projektanträge von Trägern vor.

·           Das Bezirksamt Neukölln wird ein Gremium zur Prüfung der Maßnahmen einrichten. Die Koordination wird über das bezirkliche Bündnis für Arbeit, in der Zuständigkeit bei Frau Vogelsang als Vorsitzende des Bündnisses für den Bereich Arbeit erfolgen.

·           Die abschließende Entscheidung über die Förderung wird im Anschluss im Jobcenter entschieden. Generell gilt eine sechsmonatige Vorschaltphase, die aus ABM-Mitteln finanziert werden und den Sinn erfüllen soll, Antragsteller auf Eignung zu bewerten. Da diese Möglichkeit erst seit dem 01.10.2007 gesetzlich möglich war, beginnen die eigentlichen Beschäftigungsverhältnisse daher frühestens im April 2008.

                                                               

Frau Schoenthal bedankt sich für die ausführlichen Informationen und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

 


 
 

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