Auszug - Bericht zur Situation im Amt für Bürgerdienste  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bezirksamt Standort Blaschkoalle, Haus 5, Raum 034
Ort: Blaschkoallee 32, 12359 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und übergibt das Wort an Herrn BzStR Biedermann. Dieser verweist zunächst an die Vorstellung der Bereiche hier im Ausschuss zu Beginn der Wahlperiode. Das Amt für Bürger-dienste hat einen bunten Strauß an vielfältigen Aufgaben, zu denen Frau Lange und Herrn Korn eine Präsentation vorbereitet haben (wird als Anlage dem Protokoll beigefügt), welche die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen für das Amt darstellen wird.

 

Frau Lange stellt zu Beginn kurz Herrn Korn vor, der als Leiter des Bezirks-wahlamtes kommissarisch zurzeit auch das Wohnungsamt leitet. Der organisatorische Aufbau des Amtes für Bürgerdienste ist bekannt aber auch der Präsentation zu entnehmen.

 

Herr Korn stellt zunächst die Arbeit des Wahlamtes in einem kurzen Rückblick (Bundestagswahl 2017, Europawahl 2019) vor und erläutert dann die Herausforderungen des Superwahljahres 2021. Es ist mit einer weiteren Zunahme bei den Briefwahlen zu rechnen und aufgrund der Komplexität von einem höheren Personalbedarf auszugehen. Frau Schoenthal und Frau Lanske fragen, wie die notwendige Wahlhelfer*innen akquiriert werden, um die Wahl sicherzustellen. Hierzu wird es wieder öffentlichen Ausschreibungen geben, wie Herr Korn kurz erklärt. Frau Lange ergänzt, dass es immer schwieriger wird, geeignete Helfer*innen zu finden, erschwerend kommt hinzu, dass natürlich immer alle Bezirke dann Personal suchen. Frau Klein möchte wissen, ob die Ausschreibung auch im Internet veröffentlicht wird, was Frau Lange bejaht. Die weitere Frage einen möglichen 8. Wahlkreis betreffend, kann jedoch aktuell nicht beantwortet werden. Für den Einsatz als Wahlhelfer*in werden keine spezifischen Anforderungen/Qualifikationen vorausgesetzt, wie Frau Lange auf die Frage von Herrn Blank angibt. Bewerbungen können dann ganz normal beim Bezirksamt abgegeben werden (Nachfrage Frau Aktürk).

 

Das Wohnungsamt steht vor großen Herausforderungen, welche hier im Ausschuss regelmäßig Thema sind. Durch Personalfluktuation und langfristige, krankheitsbedingte Ausfälle auf der einen sowie Aufgabenzuwächse auf der anderen Seite, hat sich die Situation im Wohnungsamt leider noch nicht verbessern können. Frau Schoenthal möchte wissen, ob das Personal ausreichend ist / mehr Personal zur Verfügung gestellt werden kann. Herr BzStR Biedermann hatte zur Verstärkung vier Stellen als notwendig in der politischen Schwerpunktsetzung des Bezirks angemeldet, eingerichtet wurden zwei Stellen. Zwei weitere Stellen befinden sich in der Nachbesetzung, die Kolleg*innen müssen jedoch erst eingearbeitet werden. Wenn die derzeitigen Antragszahlen mit deutlich mehr als 700 Zugängen/Monat auch weiterhin Bestand haben, wird auch die Personalaufstockung zu keinem Abbau der Rückstände führen. Er erläutert hierzu die Zahlen aus der Präsentation. Frau Gloeden fragt, ob eine Schließung des Amtes zum Abbau der Rückstände helfen könnte. Dies ist nicht der Fall, wie Frau Lange erläutert, da es im Wohnungsamt keine Sprechzeiten gibt und die Bearbeitung bereits ausschließlich ohne persönliche Vor-sprache erfolgt. Frau Klein äußert ihr Verständnis für die schwierige Situation im Wohnungsamt, welche ihr aus ihrer Arbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden bereits bekannt ist. Herr Korn führt aus, dass sich zwei Mitarbeiter*innen nun ausschließlich um die rückständigen Fälle kümmern. Es bleibt abzuwarten, ob diese Spezifizierung in der täglichen Arbeit erfolgreich sein wird. Die Vorsitzende wirbt, Frau Klein hatte es schon angesprochen, um Verständnis für die Mitarbeiter*innen und bittet die Ausschussmitglieder zugleich, wenn sie von Bürger*innen diesbezüglich angesprochen werden, dieses ebenfalls zu tun.

 

Die gemeinsame Bußgeldstelle als auch die organisatorische Aufstellung zur Umsetzung des Mietendeckels wird derzeit im Amt für Bürgerdienste eingerichtet. Herr BzStR Biedermann erläutert hierzu kurz die Aufgaben der Buß-geldstelle. Es hat lange gedauert bis die Stellen eingerichtet werden konnten. Durch die hier nun vorgesehene Bündelung erhofft er sich eine effektivere Verfolgung von Verstößen. Erste Aufgabe ist es nun die Stellen zu besetzen, damit die Arbeit aufgenommen werden kann.

 

Auch im Standesamt hat es in den vergangenen Jahren einen nicht unerheblichen Aufgabenzuwachs gegeben, z.B. die Ehe für alle oder auch die Bekämpfung von Kinderehen. Herr Atashgahi fragt, was darunter zu verstehen sei. Frau Lange erklärt, dass Minderjährige durch Gesetz vor einer Zwangsverheiratung geschützt werden sollen. Herr BzStR Biedermann erläutert dazu ergänzend, welche komplexe Rechtsmaterie allgemein bei einer Heirat zu beachten ist. Bei Ehen sind immer auch die Rechtsgrundlagen aus den Herkunftsländern zu beachten, aus denen die Heiratenden stammen. Herr Krylik fragt, wie der Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen verhindert werden kann. Dies ist ein aufwendiges und komplexes Verfahren, wie Frau Lange berichtet. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass beispielsweise ein gemeinsames Erscheinen gefordert wird, um sich einen ersten Eindruck verschaffen zu können. Ob Unterhaltsvorschuss gewährt wird, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen im Standesamt nicht ohne weiteres bekannt, wie Frau Lange auf die Frage von Frau Gloeden mitteilt. Frau Lange erläutert im Folgenden die grafischen Darstellungen zu Geburtenzahlen, Lebenspartnerschaften, Eheschließungen und Sterbefällen in Neukölln, abschließend die Einbürgerungszahlen. Herr Leppek möchte hierzu wissen, ob die Verwaltung einen Ermessensspielraum hat. Diesen gibt es, wie Herr BzStR Biedermann erklärt, allerdings nicht in allen Fällen. Unter welchen Voraussetzungen ein Ermessen ausgeübt werden kann, ist gesetzlich geregelt. Die Entscheidung obliegt der Innenverwaltung. Herr Babilon fragt, welche Personen unter den Begriff Staatenlose zu verstehen sind. Hierbei handelt es sich um Personen, die über keine Staatsangehörigkeit verfügen. Herr Szczepanski berichtet von der heutigen Einbürgerungsfeier und hat hierbei von einem Fall erfahren, bei der eine Bürgerin aus dem Kosovo mit der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft auch die serbische Staatsbürgerschaft erhalten habe. Dies scheint für Herrn BzStR Biedermann kaum möglich, da die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes nicht durch deutsche Behörden verliehen werden kann. Er wird den Fall prüfen lassen.

 

Abschließend geht Frau Lange auf das Bürgeramt ein, welches ebenfalls Aufgabenzuwächse - dabei aber keine Veränderungen beim Personal - zu verzeichnen hat. Erschwerend kommen eine hohe Personalfluktuation und ein hoher Krankenstand hinzu. Sie erläutert den Mitgliedern die neuen, zusätzlichen Aufgaben, z.B. zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auch die technische Ausstattung wurde in den letzten Jahren erneuert bzw. ergänzt. Das Mobile Bürgeramt wird ab Mitte April voraussichtlich wieder den Dienstbetrieb aufnehmen, allerdings – und wie bereits im Ausschuss bereits vorgestellt – mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot. Frau Gloeden nimmt diese Information mit Freude auf. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass am 31.03.2020 die Abnahme der Arbeitsplätze mit den Beschäftigtenvertretungen stattfinden wird, erst dann wisse man konkret, wann der Standort wieder für Dienstleistungen angeboten werden kann.

 

Die Vorsitzende spricht abschließend den Dank des Ausschusses für die Mit-arbeiter*innen des Amtes für Bürgerdienste aus. Die Aufgabenerledigung trotz erheblichem Aufgabenzuwachs bei fast unverändertem Personalbestand ist anerkennenswert. Es war wichtig, dass sich der Ausschuss ein aktuelles Bild von der umfangreichen Arbeit im Amt für Bürgerdienste machen konnte.


 
 

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