Auszug - B-Plan-Entwurf XIV-287a "Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Bezirk Neukölln - Ortsteil Britz"  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing und Herr Borowski erläutern die Vorlage

Herr Blesing und Herr Borowski erläutern die Vorlage.

 

Auf Grund der erfolgten Abwägung zum Bebauungsplanentwurf XIV-287a liegt dieser nunmehr zur Entscheidung vor, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten Bedenken hinsichtlich Altlasten im Plangebiet konnten hierbei ausgeräumt werden.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Borowski mit, dass die Reihenfolge einer Festsetzung des Bebauungsplanes XIV-287a sowie der Festsetzung einer Erhaltungsverordnung nachrangig ist. Auch bei einem festgesetzten Bebauungsplan besteht hierbei die Möglichkeit, ein Vorhaben gegebenenfalls für einen Zeitraum bis zu einem Jahr auf der Grundlage der aufgestellten Erhaltungsverordnung zurückzustellen, sofern ein solches Vorhaben den Zielen der Erhaltungsverordnung entgegen steht.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorlage zum Bebauungsplan XIV-287a einstimmig zu.

 


 
 

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