Auszug - B-Plan-Entwurf XIV-91d "Industrie-/Gewerbegebeit Gradestraße" Planinhaltsänderung BVV-Drucksache zur Beschlussfassung  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing erläutert die Vorlage

Herr Blesing erläutert die Vorlage.

 

Ursprünglich war auf dem Grundstück Gradestraße 96, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-91d, die Errichtung eines Lebensmittel-Einzelhandels vorgesehen. Dieser wird jedoch von der Senatsumweltverwaltung auf Grund eines unmittelbar angrenzenden sogenannten Seveso-II-Betriebes an dieser Stelle abgelehnt. Der Investor für das Grundstück Gradestraße 96 plant daher um.

 

Parallel hierzu hat im Bezirksamt ein Umdenken hinsichtlich der weiteren Ansiedlung von Einzelhandel stattgefunden. So soll zukünftig im Gewerbe-/Industriegebiet Gradestraße, nach der Ansiedlung der Firma Hornbach, kein weiterer Einzelhandel zugelassen werden. Darüber hinaus befindet sich ein bezirkliches Entwicklungs­konzept für den Einzelhandel in Bearbeitung.

 

Mit der Planinhaltsänderung für den Bebauungsplanentwurf XIV-91d wird ein erster, als vordringlich erachteter Bereich innerhalb des Gewerbe-/Industriegebietes Grade­straße vornehmlich für produktionsgeprägte gewerblich-industrielle Nutzungen planungsrechtlich gesichert. Für weitere Bereiche innerhalb des Gewerbe-/ Industrie­gebiets Gradestraße befinden sich entsprechende Planinhaltsänderungen in Vorbereitung.

 

Herr Biele hat den Eindruck, dass die Gefährdungsabschätzung beschönigt dar­gestellt werde; es müsse auch eine mögliche Dioxin-Gefährdung berücksichtigt werden.

 

Herr Blesing erwidert, dass sich die europarechtlich eingeführte Seveso-II-Richtlinie auf die mögliche Gefährdung von Betrieben, die auf Grund der ausgeübten Nutzung der Störfall-Verordnung unterliegen, beziehe. Schutzwürdige Nutzungen, wozu auch Einzelhandelsbetriebe gehören, sollen hierbei nicht in unmittelbarer Nähe dieser sogenannten Seveso-II-Betriebe angesiedelt werden.

Im Übrigen ist das Konzept der mit der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie befassten Senatsumweltverwaltung bisher nicht zu Ende gedacht. Stadtplanerisches Ziel könne es nicht allein sein, weiträumig um die bestehenden sogenannten Seveso-II-Betriebe schützenswerte Nutzungen auszuschließen, zumal dies vorhandene Wohnnutzungen entlang des Tempelhofer Weges sowie in der Holzmindener Straße in Frage stellen würde.

 

Auf Nachfrage ergänzt Herr Borowski Folgendes:

 

·         Bei dem Bebauungsplanverfahren XIV-91d geht es um die planungsrechtliche Sicherung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet und nicht um ein In-Frage-Stellen des Standorts. Mit dem geplanten Ausschluss von Einzelhandel wird der Gewerbe-/Industriestandort Gradestraße hierbei gestärkt.

·         Die Ansiedlung von Hornbach wurde seinerzeit im Rahmen eines Bebauungs­planverfahrens (XIV-184a) und einer im Rahmen des Bebauungsplanver­fahrens zu treffenden Abwägungsentscheidung ermöglicht.

·         Mit der Vorstellung erster Ergebnisse eines in Bearbeitung befindlichen Bezirksentwicklungskonzepts Zentren und Einzelhandel ist frühestens im Sommer 2008 zu rechnen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

 


 
 

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