Auszug - B-Plan-Entwurf 8-28 "Ehemaliges Heizkraftwerk Rudow" Aufstellung des Bebauungsplanes BVV-Drucksache zur Beschlussfassung
Herr Blesing erläutert die Vorlage. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-28 wird einem Antrag der BVV entsprochen, die Flächen des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow für Wohnungsbau zu entwickeln. Da die betreffende Fläche derzeit als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen ausgewiesen ist, sollen durch den Bebauungsplan 8-28 hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Parallel hierzu wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Herr Koglin wundert sich über den späten Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, nachdem bereits vor ca. zwei Jahren der Eindruck erweckt wurde, dass über eine Investition an diesem Standort bereits entschieden sei. Herr Blesing teilt hierzu mit, dass dem Bezirk kein Investor bekannt sei. Als hinderlich für die Grundstücksvermarktung erweise sich hierbei das vorhandene Fundament, das einen unkalkulierbaren Kostenfaktor darstellt. Aus Umweltsicht könne nicht verlangt werden, dass das Fundament vollständig entfernt werde. Auf Nachfrage teilt Herr Borowski mit, dass · der Nachweis der Verträglichkeit der angestrebten Wohngebietsausweisung in Hinblick auf mögliche Bodenbelastungen im Bebauungsplanverfahren zu erbringen ist. Andernfalls wäre ein solcher Bebauungsplan nicht festsetzungsfähig. · die Realisierbarkeit eines Wohnungsbauvorhabens an dieser Stelle derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Ungeachtet dessen kommt eine gewerbliche Nachnutzung des Heizkraftwerk-Grundstücks nicht in Betracht; gegebenenfalls wäre – bei entsprechender Antragstellung – von den Sicherungsinstrumenten der Planung (Zurückstellung, Veränderungssperre) Gebrauch zu machen. Die Ausschussmitglieder nehmen die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. |
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