Auszug - B-Plan-Entwurf 8-28 "Ehemaliges Heizkraftwerk Rudow" Aufstellung des Bebauungsplanes BVV-Drucksache zur Beschlussfassung  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing erläutert die Vorlage

Herr Blesing erläutert die Vorlage.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-28 wird einem Antrag der BVV ent­sprochen, die Flächen des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow für Wohnungsbau zu entwickeln. Da die betreffende Fläche derzeit als Fläche für Ver- und Entsorgungs­anlagen ausgewiesen ist, sollen durch den Bebauungsplan 8-28 hierfür die planungs­rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Parallel hierzu wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Änderungsverfahren des Flächen­nutzungsplanes eingeleitet.

 

Herr Koglin wundert sich über den späten Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, nachdem bereits vor ca. zwei Jahren der Eindruck erweckt wurde, dass über eine Investition an diesem Standort bereits entschieden sei.

 

Herr Blesing teilt hierzu mit, dass dem Bezirk kein Investor bekannt sei. Als hinderlich für die Grundstücksvermarktung erweise sich hierbei das vorhandene Fundament, das einen unkalkulierbaren Kostenfaktor darstellt. Aus Umweltsicht könne nicht verlangt werden, dass das Fundament vollständig entfernt werde.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Borowski mit, dass

·        der Nachweis der Verträglichkeit der angestrebten Wohngebietsausweisung in Hinblick auf mögliche Bodenbelastungen im Bebauungsplanverfahren zu er­bringen ist. Andernfalls wäre ein solcher Bebauungsplan nicht festsetzungsfähig.

·        die Realisierbarkeit eines Wohnungsbauvorhabens an dieser Stelle derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Ungeachtet dessen kommt eine gewerbliche Nach­nutzung des Heizkraftwerk-Grundstücks nicht in Betracht; gegebenenfalls wäre – bei entsprechender Antragstellung – von den Sicherungsinstrumenten der Planung (Zurückstellung, Veränderungssperre) Gebrauch zu machen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

 


 
 

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