Auszug - Vorkehrungen zum Einsatz erneuerbarer Energien in Bebauungsplänen treffen
Herr Laumann erhält das Wort und begründet kurz die Intention des Antrags. Herr Wewer stellt einen Änderungsantrag und verliest diesen. „Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen beim Bau von Gebäuden vorgesehen werden kann.“ Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende die Verwaltung um eine Stellungnahme.
Herr BzStR Biedermann teilt, wie sicher alle hier, grundsätzlich das Ziel des Antrags. Mit diesem Thema wurde sich bereits in verschiedenen Zusammenhängen beschäftigt und dies inhaltlich diskutiert. Eigentümer*innen werden zu diesen Fragen natürlich beraten, ein generelles Vorschreiben ist gleichwohl nicht möglich und würde einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen. Die Wirtschaftlichkeit wird letztlich darüber entscheiden, ob der Einsatz möglich sei. Herr Laumann begrüßt daher die Umformulierung zu einem Prüfauftrag. Für Herrn Wittke umfasst der Antrag nicht alle modernen Technologien, z.B. Wärmepumpen. Frau Fuhrmann stimmt dem zu, der Antragsinhalt ist zu eng gefasst. Auch Herr Schulze spricht sich für eine technologieoffenere Formulierung aus. Herr Wewer bitte daraufhin um Vertagung. Die Drucksache wird vertagt. |
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