Auszug - Bebauungsplan 8-36 ("Siedlung Neue Heimstatt" - Grauwackeweg / Muschelkalkweg") - Beratung vor Beschlussfassung (vorbehaltlich BA-Beschluss)  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn BzStR Biedermann. Dieser verweist kurz auf den erheblichen Umfang des vorliegenden Entwurfs, dem ausführliche Abwägungen vorausgegangen sind. Er bittet Herrn Groth, den Entwurf des B-Plans näher vorzustellen.

 

Es handelt sich um eine von vielen Neuköllner Kleinsiedlungen, wie Herr Groth erläutert. Die Grundstücke befanden sich im Eigentum des Landes Berlin und wurden über Erbbaurechtsverträge genutzt und die städtebauliche Einheitlichkeit durch damit verbundene sog. „Bebauungs- und Gestaltungsrichtlinien“ geschützt. Die im Laufe der Zeit vorgenommenen, aber nicht immer genehmigten Änderungen an den Gebäuden sind jedoch nicht Anlass für den Bebauungsplan. Durch die Veräußerung vieler Grundstücke durch das Land Berlin ab 2006 an die Nutzer*innen, gibt es infolgedessen viele Einzeleigentümer*innen und einen Rückfall in das alte Planungsrecht, da die o. a. Richtlinien nicht mehr gelten. Ziel ist es, die einheitlich errichtete Siedlung städtebaulich einheitlich zu erhalten, die Festsetzung daher wichtig.

 

Herr Wittke fühlt sich an die Krugpfuhlsiedlung erinnert und befürchtet ähnliche Diskussionen. Die Regelungen im vorliegenden Entwurf sind für ihn überholt und entsprechen nicht dem, was technisch und ökologisch machbar ist und stellen insgesamt erhebliche Eingriffe dar. Er möchte wissen, was auf die Eigentümer*innen zukommt und ob diese dann zu Rückbauten verpflichtet werden.

 

Für Herrn Groth gibt es in Bezug auf die Krugpfuhlsiedlung wesentliche Unterschiede. Hier handelt es sich um einen Bebauungsplan, in der Krugpfuhlsiedlung um eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, welche wesentlich detaillierter vorgibt, was zulässig und was nicht zulässig ist. Es gibt aber auch inhaltliche Unterschiede. So wird durch den Bebauungsplan das, was vorher bestand, rechtlich neu gesichert und Abweichungen genießen Bestandsschutz. Allerdings gelte dies nicht für Veränderungen, die ohne Genehmigung erfolgt sind. Bei ausreichend vorhandenem Personal wären hier Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

 

Herr Scharmberg erklärt die Zustimmung der SPD-Fraktion zum vorliegenden Entwurf, der längst überfällig war. Er spricht seinen Dank an die beteiligten Mitarbeiter*innen im Stadtentwicklungsamt aus und weist die Argumentation von Herrn Wittke als falsch zurück. Für Herrn Wittke sind die vorgesehenen Vorschriften dennoch überholt und sollten überarbeitet werden. Er fragt, ob die Eigentümer*innen frei verfügen könnten, wenn der Entwurf nicht beschlossen wird. Herr Groth bejaht dies im Rahmen des jetzt geltenden Planungsrechts. Herr Laumann begrüßt für die Fraktion der Grünen den Entwurf ebenfalls. Für Frau Fuhrmann wurde hier in einer Fleißarbeit ein guter Kompromiss gefunden, um die Einheitlichkeit der Siedlung zu erhalten. Herr Wittke möchte abschließend wissen, ob Fassaden und Dächer geändert werden müssen, wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt. Herr Groth verweist hierzu auf die Regelungen zum Bestandsschutz. Es wird bei rechtmäßigen Änderungen keinen Eingriff in das Vorhandene geben.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt der BVV im Ergebnis einstimmig die Beschlussfassung des Bebauungsplans.


 
 

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