Auszug - Griessmühle retten!  

 
 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 22.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1655/XX Griessmühle retten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneSPD/CDU/Grüne/LINKE
Verfasser:1.
2. Beitritt: SPD, CDU, LINKE
Fraktionsvorsitzende,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln appelliert an den derzeitigen Eigentümer des Grundstücks an der Sonnenallee 221, sowie den potentiellen Erwerber des Geländes, den vorhandenen Club Griessmühle zu erhalten. Dieses kulturelle Zentrum hat sich einen Ruf weit über die Grenzen der Stadt hinaus erarbeitet und ist auch durch verschiedene Formate direkt im Kiez und in der Berliner Kulturszene involviert. Fast 100 Mitarbeitende, ihr Status in der Berliner Jugendkultur und eine hohe Reichweite in die Mitte der Gesellschaft machen die Griessmühle zu einem relevanten Akteur für dessen Erhalt wir uns einsetzen. Es wäre darüber hinaus für die Berliner Clubkultur, den Neuköllner Kiez aber auch für Berlin als Ganzes ein großartiges Zeichen, sollte es gelingen, auf dem Gelände Sonnenallee 221 eine Co-Existenz von Clubkultur und der angedachten gewerblichen Nutzung zu ermöglichen. Eine moderne Stadtentwicklung und der Erhalt kultureller Orte können Hand-in-Hand gehen! Sollte eine derartige einvernehmliche, für den Bezirk und Berlin wünschenswerte Lösung nicht möglich sein, appellieren wir an den derzeitigen Eigentümer sowie den potentiellen Käufer, dem Kulturzentrum Grießmühle eine faire Übergansfrist einzuräumen, um einen Rückbau des vorhandenen Equipments zu ermöglichen.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BV Blank, Herr BV Licher, Herr BV Piehl, Frau BV Zielisch, Herr BV Leppek, Herr BV Lüdecke, Herr BV Abed, Herr BzStR Liecke

 

Frau BV Zielisch wird gemäß § 53 Abs. 2 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Ordnung“ gerufen.

 

Frau BV Zielisch wird gemäß § 53 Abs. 2 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck ein zweites Mal „zur Ordnung“ gerufen und darauf hingewiesen, dass nach erneutem, dritten Ruf „zur Ordnung“ ihr das Wort entzogen wird.

 

Die Entschließung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1) und des Fraktionslosen Babilon gegen die Stimmen der AfD(3) bei Enthaltung der AfD(1), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch beschlossen.


 
 

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