Auszug - Elsensteg unter Denkmalschutz stellen
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Zur Antragsbegründung führt die antragstellende Fraktion aus, von Plänen gehört zu haben, wonach der Elsensteg zur Schaffung einer Radinfrastruktur auch abgerissen werden könnte.
Herr Hikel bestätigt, dass es in der Vergangenheit im Rahmen der Festlegung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet Sonnenallee den Prüfauftrag gab, den Elsensteg als radfahrfreundliche Brücke zu konzipieren. Unter Beibehaltung der Konstruktion hätten hierfür seitliche, parallel zum Ufer verlaufende Auf- und Abfahrtsrampen gebaut werden müssen. Hierfür wären aus statischen Gründen große Eingriffe in die Uferböschung und in die Brückenkonstruktion nötig gewesen. Aufgrund des sich abzeichnenden unverhältnismäßigen Aufwands ist das Vorhaben nicht weiterverfolgt worden. Aktuelle Bestrebungen den Elsensteg umzubauen oder gar abzureißen bestehen nicht.
Beim Elsensteg handelt es sich um ein Brückenbauwerk, welches sich in der Baulast der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz befindet. Die Unterschutzstellung nach Denkmalrecht fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landesdenkmalamtes.
Dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen wird mit Ja-Stimme der Linken, Nein-Stimmen der SPD, Grünen und AfD sowie Enthaltung der CDU die Ablehnung des Antrages empfohlen. 1
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