Auszug - Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden liegt bei der AfD-Fraktion. Herr Koglin bittet Herrn Schröter um Mitteilung, ob sich innerhalb der AfD Fraktion ein anderer Kandidat für den Ausschussvorsitz zur Verfügung stellt. Nachdem Herr Schröter dies verneint stellt er sich erneut zur Wahl.
Herr Koglin macht deutlich, dass er Seitens der AfD Fraktion einen kompetenten Vorschlag erwartet. Die Fraktion hat sich seinerzeit das Vorschlagsrecht auf den Vorsitz im Gesundheitsausschuss dringend erwünscht und sollte die Verantwortung nunmehr auch übernehmen. Die bisher nicht erfolgte Wahl eines Ausschussvorsitzenden hat nach seinen Kenntnissen Gründe, die in seiner Person liegen. Auch Frau Gloeden weist darauf hin, dass deutlich kommuniziert wurde, dass die Ablehnung als Vorsitzender ausschließlich in seiner Person und seinem Verhalten begründet ist. Herr Kopp schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und hebt noch einmal hervor, dass das Vorschlagsrecht akzeptiert wird.
Die anschließende Wahl per Akklamation endet mit folgendem Ergebnis:
Ja-Stimmen: AfD Nein-Stimmen: SPD, CDU, Grünen und die Linke
Damit gilt Herr Schröter als nicht gewählt.
Herr Schröter unterstellt dem Ausschuss, dass das Vorschlagsrecht der AfD mit „Füßen getreten“ wird und beantragt für die nächste Sitzung drei geheime Wahlgänge.
Herr Koglin weist den Vorwurf von Herrn Schröter entscheiden zurück, nimmt den Antrag von Herrn Schröter zur Kenntnis und beendet den Tagesordnungspunkt. |
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