Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Frau Bezirksstadträtin Vogelsang gibt folgende Mitteilungen der Verwaltung bekannt: Frau Vogelsang geht auf den aktuellen Sachstand zum Standort der Hörbehinderten-beratungsstelle ein. Sie erklärt, dass sie der Zuständigkeits-Verordnung zum Gesundheitsdienstgesetz jetzt zugestimmt hat, da die Forderungen zur Sicherung der Neuköllner Beratungsstelle weitgehend erfüllt sind. So hat die Senatsverwaltung für Justiz die ausgehandelten Formulierungen in der Zuständigkeits-VO zum Standort der Neuköllner Beratungsstelle und zur Hoheit des BA Kreuzberg-Friedrichshain akzeptiert. Derzeit wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den beteiligten Bezirken erarbeitet. Problematisch ist aus ihrer Sicht, dass zur Zeit noch nicht einmal die erforderlichen Budgetvereinbarungen enthalten sind. Auch die Ausschussvorsitzende kritisiert die bisher vereinbarten Inhalte der Verwaltungsvereinbarung und hält diese für völlig unzureichend. Sie bringt einen Antrag der Zählgemeinschaft als Tischvorlage ein, der nach kurzer Aussprache und einigen redaktionellen Änderungen wie folgt einstimmig beschlossen wird: Das
Bezirksamt wird gebeten, bei den Verhandlungen für eine Verwaltungsvereinbarung
der Hörberatungsstellen Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg darauf zu achten,
dass die Ergebnisse nicht hinter den am 25. Juni 2007 in der Senatsverwaltung
für Gesundheit ausgehandelten Kompromissen zurückbleiben. Unter
anderem ist darauf zu achten, dass: ·
Die Aufgaben der Beratungsstellen ergeben
sich ausschließlich aus dem GDG nach einer subsidären und
sozialkompensatorischen Arbeit des ÖGD. Die Versorgungskette hörbehinderter
Kinder in Berlin sollte nicht Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung sein. ·
Die Arbeit der beiden Beratungsstellen soll
über mindestens zwei Jahre von einem Steuerungsgremium begleitet werden, das
sich aus den Dezernenten der Bezirke Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg, dem
Staatssekretär für Gesundheit und dem Chefarzt der HNO-Klinik des Krankenhauses
am Friedrichshain zusammensetzen soll. ·
Die Personalausstattung beider Standorte
erfolgt nach den ausgearbeiteten Vorgaben der Senatsverwaltung für Gesundheit.
Organisation und räumliche Ausstattung hat sich dabei an fachlichen und
medizinischen Notwendigkeiten zu orientieren. ·
Gewährleistung eines freien Zugangs zu beiden
Beratungsstellen, je nach Wunsch des Patienten. ·
Bestehende Archive von Patientenakten sind an
den jeweiligen Standorten zu erhalten. Frau Vogelsang gibt die Zahlen der Bürgerämter zur Beteiligung am Volksbegehren zum Flughafen Tempelhof bekannt. (Donaustr.: 1789, Sonnenallee: 391, Blaschkoallee: 1297, Alt-Buckow: 1456, Zwickauer Damm: 1591) Frau Vogelsang gibt weiterhin bekannt, dass zum 01.11.07 der elektronische Reisepass mit der Speicherung des Fingerabdruckes eingeführt wurde. Bei Antragstellung werden jetzt Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger abgenommen, die auf einem Chip im Reisepass gespeichert werden. Bislang wurden 223 neue Pässe beantragt. |
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