Auszug - Vorstellung des Projektes "Aufsuchende Familienhilfe" durch Navitas und Wigwam
Das Modellprojekt
„Aufsuchende Familienhilfe“ wurde im Rahmen des Berliner Netzwerkes
Kinderschutz entwickelt. Grundlage bildet der § 16 KJHG. Die
Leistungsbeschreibung wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung mit ausgewählten Trägern für den Arbeitsbereich Berliner
Innenstadt ausgearbeitet. Der Bezirk Neukölln kooperiert hierbei mit den
Trägern Navitas, Wigwam, IBEF, Vista und VAMV. Navitas Frau Al-Suadi ist
für das Modellprojekt Projektleiterin bei Navitas. Navitas ist eine
Gesellschaft der beiden bekannten Träger Esperanto aufsuchende Hilfen e.V. und
KOWO e.V. und versteht sich als Integrationsträger aufgrund der 32 Sprachen,
die in der Mitarbeiterschaft gesprochen werden. Arbeitsschwerpunkte sind die
aufsuchende Elternhilfe, die ambulanten Wohnhilfen, die Kinder- und
Familienhilfe, die Einzelfallhilfe, die Altenhilfe, das betreute Wohnen Sucht
und die Kontakt- und Begegnungsstätte. Durch die
einschlägigen Erfahrungen von Navitas bilden Familien mit Migrationshintergrund
einen Schwerpunkt der Tätigkeit. Häufig besteht bei diesen Familien keine
Kenntnis über das Hilfesystem bzw. Zugangsbarrieren durch Sprache oder
fehlenden Antrieb. Ausgangslage des
Modellprojektes „Aufsuchende Familienhilfe“ sind die zunehmenden
Probleme junger Familien und Alleinerziehender durch veränderte Familienformen,
Schulden, fehlende Schulabschlüsse und Arbeitslosigkeit. Das Modellprojekt
wird vom Begleitausschuss des Netzwerks Kinderschutz und der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung begleitet und könnte nach einer
erfolgreichen Modellprojektphase in den Leistungskatalog des § 16 SGB VIII
aufgenommen werden. Die
„Aufsuchende Elternhilfe“ beginnt mit der Schwangerschaft und setzt
sich über die Geburt hinaus über einen Zeitraum von 6 bis 10 Monaten fort. Die
Ausgestaltung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Familien. Die Zuweisung der
Klienten erfolgt über den ASD, Krankenhäuser und Ärzte. Anhand des internen
Aufnahmebogens werden die Familien für dieses Modellprojekt bezirksübergreifend
ausgewählt und ein „Mini“-Hilfeplan erstellt. Die Beratung
umfasst drei Phasen: 1.)
Vor der Geburt:
Vorgespräche mit den Eltern sollen die soziale und medizinische Versorgung und
den Übergang vom Paar zu Eltern sicherstellen 2.)
Nach der Geburt:
Sicherstellung des sozialen und finanziellen Umfeldes, Zusammenarbeit mit der
Hebamme, Anleitung im Umgang mit der Bürokratie und der Gesundheitsvorsorge für
das Kind 3.)
Ablösephase:
Anleitung zur Selbsthilfe, Angebot einer Selbsthilfegruppe, Anbindung an den
Sozialraum Zwischen den
einzelnen Phasen wird jeweils eine Zwischenauswertung durchgeführt. Für die
Koordination der Projekte stehen drei erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, zudem
sollen Studenten über Praktika eingebunden werden. Die Risiken innerhalb
einer Familie sind schon vor der Geburt des Nachwuchses erkennbar, wenngleich
die bisherigen Erziehungshilfen erst mit Geburt einsetzen. Durch das
Modellprojekt ist eine frühzeitige Reaktion möglich. Als Ziele des
Projektes definiert Frau Al-Suadi die Stärkung der Eigenverantwortung und die
Vermittlung von Konfliktklärungsstrategien und von realistischen Elternbildern,
die Aktivierung für andere Angebote und die Entwicklung von Umgangskompetenzen
bei Behörden und anderen Institutionen. Die aufsuchende
Familienhilfe findet hauptsächlich im Wohnumfeld der Familie statt,
Voraussetzung ist, dass das Kind ausgetragen wird. Eine
Schwangerschafts-Konfliktberatung wird nicht angeboten. Die Hilfe ist
grundsätzlich freiwillig, auch wenn die Angebote eine hohe Verbindlichkeit
aufweisen. Aufgrund der
Ausgestaltung des Modellprojektes ist die Anzahl der möglichen Beratungen sehr
beschränkt. Frau Al-Suadi wünscht sich, dass nach erfolgreicher Projektphase
das Angebot von den Bezirken übernommen wird. Der Ansatz des Projektes wird von
den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses begrüßt. Wigwam Frau Fry stellt die
Arbeit von Wigwam connect vor. Seit 20 Jahren arbeitet Wigwam mit Suchtkranken
und konnte durch diese Erfahrungen bereits im April 2007 mit der Arbeit am
Modellprojekt „Aufsuchende Familienhilfe“ beginnen. Ein ähnliches
Projekt wurde im davorliegenden Zeitraum von der Aktion Mensch finanziert. Das jährliche
Budget umfasst 90.000 Euro für die Berlinübergreifende Beratung suchtkranker
Eltern. Anfragen aus dem Berliner Umland erreichen die Mitarbeiter, können aber
aufgrund des räumlich begrenzten Auftrages nur mit einer Notfallversorgung
weitergeleitet werden. Die Kontaktaufnahme
erfolgt u.a. über die Sprechstunden in der Charité. Die KlientenInnen werden
bei Feststellung der Schwangerschaft an die Beratungsstelle verwiesen und sind
häufig durch die Schwangerschaft hoch motiviert, sich der eigenen Situation zu
stellen. Problematisch ist, dass von vielen die Sucht nicht als Problem
empfunden wird. Trotz der hohen Motivation ist ein aktives Fallmanagement mit
regelmäßigem Anrufen und Nachhaken notwendig. Die Mitarbeiter
versuchen, eine Schnittstelle zwischen den Bereichen Jugend und Gesundheit
herzustellen und für die Klienten, die verschiedene Problemkreise wie
ungünstige Wohnverhältnisse, Traumatisierungen, Alkoholaffinität und
Arbeitslosigkeit auf sich vereinen, Handlungsschritte für eine selbstständige
Lebensführung mit Kind zu entwickeln. In Einzel- und Gruppenarbeit wird die
agliophobe[1]
Klientel auf die Geburt vorbereitet. Der Aufgabenbereich
umspannt die Aufklärung, die Anleitung zur Hilfe zur Selbsthilfe, regelmäßige
Kontakte und die zeitnahe Überführung in andere Hilfeleistungen. Die Dauer und
der Umfang der Hilfe wird am individuellen Bedarf ausgerichtet. Die
Koordination der Helferkonferenzen, die in Einzelfällen bis zu 18 Helfer
umfassen können, stellt eine der Herausforderungen der Arbeit dar. Frau Fry betont, dass
Elternhilfe grundsätzlich freiwillig und das Jugendamt immer mit einzuschalten
ist. Ziel ist, Konsumexzessen vorzubeugen durch einen hohen Anteil an Beratung
und die Sicherstellung von Betreuungskontinuität. Allerdings ist bekannt, dass
75% der Klientel während der Schwangerschaft Beikonsum pflegen. Deshalb müssen
mit den Klienten der Umfang der Sucht ermittelt, die jeweiligen Widerstände
abgebaut und klare Ziele definiert werden. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis
einer zielorientierten Beziehung und ist gekennzeichnet durch Verlässlichkeit
und hohe Fachlichkeit. Herr Lemming
bestätigt, dass es bei den Klienten erst nach Schaffung einer Vertrauensbasis
möglich ist, Kontakt mit „dem Amt“ aufzunehmen. Zudem machen die
Modellprojekte nicht gleich einen Leistungsanspruch geltend. Frau Dr.
Gallus-Jetter beschreibt die möglichen Auswirkungen von Drogen- und Beikonsum
auf die ungeborenen Kinder. Im Rahmen der Projekte hofft sie, die geschädigten
und meist entwicklungsverzögerten Kinder frühzeitiger und langfristig
beobachten und begleiten zu können. Suchtfamilien gelten als Risikogruppe für
Kindeswohlgefährdung. Dies ist auch Thema im Rahmen des Berliner Netzwerkes
Kinderschutz. |
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