Auszug - Wahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 5
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes vom 7.04.1994 (GVBl. S. 109) wird
Frau Claudia Feiling
rückwirkend zum 04.01.2019 für die Dauer von 5 Jahren für den Schiedsamtsbezirk 5 als Schiedsfrau gewählt.
Begründung: Gemäß §3 Abs. 3 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) wird eine Schiedsperson für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit von Frau Feiling als Schiedsperson ist am 03.01.2019 abgelaufen, so dass eine Neuwahl gemäß § 3 Abs. 1 BlnSchAG erforderlich wird. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig. Frau Feiling übt das Schiedsamt seit 2014 und möchte dieses gern weiter ausüben. Gegenvorschläge liegen nicht vor.
Berlin-Neukölln, den 12.06.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Der Vorlage zur Wahl wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Kapitän bei Enthaltung der AfD und der Fraktionslosen Zielisch zugestimmt. |
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