Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 11.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwache Neukölln Emser Straße
Ort: Kirchhofstraße 20, 12051 Berlin
 
Beschluss

Frau Bezirksstadträtin Vogelsang gibt folgende Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

Frau Bezirksstadträtin Vogelsang gibt folgende Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

·      Die Auslegungsfrist für das Bürgerbegehren Flughafen Tempelhof beginnt am 15.10.07 und endet am 14.02.08. In Neukölln stehen alle fünf Bürgerämter als Auslegungsstellen zur Verfügung. Dabei sind auch Öffnungszeiten an zwei Wochenenden (17./18.11.07 und 9./10.02.08) vorgesehen. Die Bürgerämter werden durch Mitarbeiter des Zentralen Stellenpools verstärkt.

·      Mit der zum 28.08.07 in Kraft getretenen Änderung des Staatsangehörig-keitsgesetz müssen Einbürgerungsbewerber eine feierliche Erklärung abgeben und versichern, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten werden. Die Erklärung ist Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

·      Für die Leitung des KJGD und Nachfolge von Herrn Dr. Gundert liegt die Bewerbung von Herrn Dr. Zintel vor, der zur Zeit als Oberarzt in der Kinderklinik des St. Josef Khs tätig ist. Herr Dr. Zintel ist überaus qualifiziert und macht einen hervorragenden Eindruck. Das Besetzungsverfahren wurde bereits eingeleitet.

·      Frau Vogelsang erklärt, dass sie wegen des Deutschen Städtetages nicht an der nächsten Sitzung am 08.11. teilnehmen kann. Die Verwaltung wäre dann durch Herrn Vogel für die Bürgerdienste und Herrn Dr. Morawski für das Gesundheitsamt vertreten. Sofern gewünscht wäre auch eine Vertretung durch Herrn Bezirkstadtrat Büge möglich. Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass die Teilnahme der Amtsleiter ausreichend ist, eine zusätzliche Vertretung durch Bezirksstadtrat Büge ist nicht erforderlich.

 


 
 

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