Auszug - Allgemeine Informationen zum Integrations-/Nachbarschaftsfonds  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Diakoniewerk Simeon e.V.
Ort: Morusstraße 18a, 12053 Berlin
 
Beschluss


Frau Simon gibt grundlegende Informationen zu Rahmenbedingungen im Masterplan Integration und Sicherheit und dem bezirklichen Nachbarschaftsfonds / Integrationsfonds.

 

Frau Simon stellt das Anliegen des Bezirksamtes dar, dass sich alle bezirklich geförderten Projekte aus dem Integrationsfonds auf mehreren Sitzungen des Ausschusses vorstellen. Ziel ist es, dass der Ausschuss für Integration Empfehlungen zu den Projekten an die Verwaltung danach geben kann.

 

Die Stabsstelle Dialog und Zukunft fördert Projekte, in denen Bedarfe aus der Bevölkerung aufgegriffen und bearbeitet werden, die nicht im Rahmen der Regelstrukturen (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) abgedeckt werden können. Die Stabsstelle fördert Projekte, die in bestehende Lücken treten und zumeist die Aufgabe haben, als Brücke in das Regelsystem zu dienen. Darüber hinaus setzt die Stabsstelle die zur Verfügung stehenden Mittel als Drittmittel / Kofinanzierung in anderen Fördertöpfen ein und kann somit den Betrag / Fördervolumen für die Projekte erhöhen.

 

Frau Simon erläutert anhand der Power Point Präsentation die wesentlichen Merkmale zur Entstehung des Integrationsfonds und die finanzielle Entwicklung.

 

Der Masterplan Integration und Sicherheit vom 25.05.2016 nimmt vor allem die zum damaligen Zeitpunkt stark angewachsene Zuwanderung von Flüchtlingen, neuen Aufgaben für die Verwaltung, sowie schnelle und unbürokratische Lösungen in den Blick. Um auf diese Umstände angemessen und bedarfsorientiert reagieren zu können, wurden den Bezirken im Rahmen des Integrationsfonds / Nachbarschaftsprogramms finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. 

 

Auch in der Ablösung des Masterplans durch das neue Gesamtkonzept Integration und Partizipation wurden diese Mittel zur Verfügung gestellt und definiert, dass es hierbei um folgende Aspekte geht:

Der Senat und die Bezirke halten folgende Maßnahmen für besonders wirkungsvoll:

Aktivitäten, die zu niedrigschwelligen Begegnungen in der unmittelbaren Nachbarschaft führen.

Projekte, die Neuzugewanderte als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stärken.

Maßnahmen, die den Unterstützungsbedarf bei der sozialen und sprachlichen Integration decken und eine Brücke zu den Regelstrukturen bilden.

Fachberatungsangebote, insbesondere zu den Themen Aufenthalt, Wohnen, Arbeit und Gesundheitsversorgung.

Maßnahmen, die aufsuchende Arbeit und eine Heranführung an Beratungsstellen im Sozialraum beinhalten. Diese werden aufgrund der verstärkten Unterbringung in Hostels, Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften ohne sozialarbeiterische Betreuung immer bedeutsamer.

Projekte, die hauptamtliche und ehrenamtliche Strukturen stärker verzahnen. Dies soll einem Rückgang des Engagements entgegenwirken und Synergieeffekte schaffen.

(Quelle: Gesamtkonzept Integration und Partizipation vom 11.12.2018, S. 10)

 

Die Mittel aus dem Integrationsfonds sollen dazu dienen, „neue“ und „alteingesessene“ Nachbar*innen zusammenzubringen und sind damit nicht auf die Zielgruppe der Geflüchteten begrenzt.

 

In der finanziellen Entwicklung hat sich gezeigt, dass das Abschmelzen der in diesem Rahmen zur Verfügung stehenden Gelder schwierig für die Umsetzung der Projekte war.

 

Durch den bisherigen Verteilschlüssel der finanziellen Mittel, der sich neben einem Sockelbetrag vor allem nach den Kapazitäten in Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten in den einzelnen Bezirken richtete, hat Neukölln vergleichsweise wenig Mittel erhalten, da der Bezirk wenig Unterkünfte vorweist. In diesem Verteilschlüssel sind Menschen nicht berücksichtigt, die in Hostels, Pensionen, eigenem Wohnraum leben und die sich tagtäglich im Bezirk aufhalten und ebenfalls die Angebote nutzen.

 

Die bezirklichen Integrationsbeauftragten haben sich daher fachlich darauf geeinigt, den Senat zu bitten, den Verteilschlüssel zu ändern und neben einem erhöhten Sockelbetrag, Anzahl der Menschen in Unterkünften auch die Zuwanderung von Menschen aus dem Ausland in den Bezirken zu berücksichtigen. Hierzu wird auf Senatsebene und auch mit den Integrationsbeauftragten beraten.

 

Die politische Schwerpunktsetzung zur Verteilung der Mittel innerhalb des Bezirks ergibt, dass die Abteilung Jugend und Gesundheit mit 58% den größten Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel erhält.

 

Es gilt das Ressortprinzip, d.h. die nach Prozenten auf die Abteilungen verteilten Mittel werden durch die jeweiligen Dezernent*innen in den einzelnen Fachabteilungen auf die zu fördernden Projekte verteilt.

 

Nach der drastischen Kürzung der Mittel für den Bezirk im Jahr 2019 hat das Bezirksamt beschlossen, den Betrag mit eigenen Mitteln in Anteil (50.000 €) abzufedern.

 

Die Stabsstelle Dialog und Zukunft hat die Auswahl der Projekte durch Erhebung der Bedarfe in der Bevölkerung getroffen. Diese haben sich unter anderem in der von der Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen organisierten Fachkonferenz „Integration von Flüchtlingen in Neukölln“ in 2016 herauskristallisiert und sind bis heute von Relevanz.

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